Bilateral Agreements Improve Trade and Economic Relations Between the European Union and Japan
Abstract
Am 17. Juli 2018 wurden das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen und das Strategiepartnerschaftabkommen von Vertretern der EU und Japans unterzeichnet. Beide Abkommen sollen voraussichtlich 2019 in Kraft treten. Das WPA schafft die rechtlichen Grundlagen damit Unternehmen aus Japan zu möglichst günstigen Bedingungen Zugang zum Gemeinsamen Markt der EU erhalten und umgekehrt. Gleichzeitig schafft es einen Rechtsrahmen, der wichtige wirtschaftspolitische Ziele wie Rechtssicherheit, Transparenz, Verbraucherschutz, Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen, Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche, soziale und umweltverträgliche Nachhaltigkeit gewährleistet. Das WPA geht also über ein Freihandelsabkommen wesentlich hinaus, da es über die Reduzierung und Abschaffung von Zöllen und Abbau von Handelshemmnissen hinaus, eine viel weitergehende Integration der Märkte vorsieht. Auf demselben Verhandlungshintergrund beruhend und rechtlich verbunden ist das SPA, welches eine Reihe von Bereichen, darunter politischer Dialog, Energie, Transport, Menschenrechte, Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Technologie, Justiz, Asyl und Migration betrifft.
Zuvor hatten die EU und Japan bereits mehrere bilaterale Verträge in verschiedenen Bereichen abgeschlossen, namentlich über die gegenseitige Anerkennung der Ergebnisse von Konformitätsbewertungen für verschiedene Produkte und Herstellungsverfahren (2002), die Kooperation gegen wettbewerbswidrige Aktivitäten (2003), die friedliche Nutzung der Kernenergie (mit Euratom 1998, 2006, 2007), die gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich (2008), die Rechtshilfe in Strafsachen (2010) und die Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie (2011).
Der Beitrag bietet einen kommentierten Überblick über die bestehenden bilateralen Abkommen der EU mit Japan, und zeigt deren Bedeutung für die beiderseitigen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen auf.