Rechtsstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren im japanischen Familienrecht
Abstract
Der Beitrag widmet sich der geltenden zivilrechtlichen Rechtslage für gleichgeschlechtliche Paare. Insbesondere werden die Methoden gleichgeschlechtlicher Paare vorgestellt, trotz der fehlenden Möglichkeit, die Ehe einzugehen, eine rechtliche Anerkennung der Beziehung zu erhalten. Namentlich sind das die analoge Anwendung des Eherechts auf eine De-facto-Ehe sowie die Adoption zwischen den Parteien. Schließlich widmet sich der Beitrag den rechtlichen Herausforderungen für gleichgeschlechtliche Paare, ein Kind rechtlich als gemeinsames Kind aufzuziehen.
(Die Redaktion)