Le régime japonais de responsabilité civile du fait des bases américaines

Autor*innen

  • Eric Seizelet

Abstract

Die meisten Studien zum Stationierungsabkommen der US-Streitkräfte in Japan (SOFA) behandeln dessen Inhalt aus einer vergleichenden oder völkerrechtlichen Perspektive. Dabei wird häufig betont, dass die amerikanischen Stützpunkte eine Quelle für Kriminalität und Unruhe für die umliegende Bevölkerung darstellen. Das SOFA wird oft als Symbol für den privilegierten Status des US-Militärs in Japan betrachtet, durch das ein Unterordnungsverhältnis zwischen Tōkyō und Washington geschaffen wird. Deshalb liegt der Fokus meist primär auf der strafrechtlichen Haftung, um die potenziell störenden Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung aufzuzeigen. Entschädigungssysteme werden hingegen eher mit individuellen und privaten Fragen in Verbindung gebracht, die von akademischer Seite weniger Aufmerksamkeit erfahren haben. Der erste Teil dieses Artikels behandelt die allgemeinen Grundsätze und Bedingungen, die für die zivilrechtliche Haftung von US-Soldaten und zivilen Mitgliedern der in Japan stationierten Streitkräfte gelten, sowohl für rechtswidrige als auch nicht-rechtswidrige Handlungen. Hierfür werden die Bestimmungen von Artikel 16 des SOFA, in Verbindung mit den nachfolgenden gesetzlichen Maßnahmen aus dem Jahr 1952 erläutert, die die SOFA-Bestimmungen präzisieren, und in Verbindung mit den allgemeinen Regeln für den Ersatz von Schäden, die durch Handlungen der japanischen Behörden verursacht wurden. Gemäß der geltenden Bestimmung, dass zivilrechtliche Streitigkeiten, die von einem japanischen Kläger eingeleitet werden, ausschließlich in die Zuständigkeit japanischer Gerichte fallen, sieht das SOFA eine zweigleisige Entschädigung je nach Art der angefochtenen Handlungen vor. Wenn es sich um eine Amtshandlung handelt, übernimmt die japanische Regierung beispielsweise 25 % des von den Gerichten festgesetzten Gesamtbetrags, auch wenn der Beklagte die alleinige Verantwortung trägt. Wird die Tat hingegen außerhalb des Dienstes begangen, können die japanischen Opfer oder ihre Begünstigten Schadensersatz nur von dem oder den Tätern verlangen, nicht hingegen von der amerikanischen Regierung. Da der Beklagte in den meisten Fällen zahlungsunfähig ist, sieht das SOFA vor, dass die amerikanischen Behörden dem Kläger eine „ex gratia“-Zahlung gewähren können, die nicht als formales Haftungsanerkenntnis zu verstehen ist. Allerdings wird dieser Mechanismus zur Wiedergutmachung von Schäden als ungerecht empfunden, da dieses System von der amerikanischen Seite kaum angewandt wird. Auch ein 1996 eingeführtes, spezielles Zulagensystem, das es der japanischen Regierung ermöglichte, die Lücke zwischen der „ex gratia“-Zahlung und den von japanischen Gerichten angeordneten Zahlungen zu schließen, führte lediglich dazu, dass die amerikanische Regierung ihre niedrigen „ex gratia“- Zahlungen beibehielt, da sie wusste, dass die japanische Regierung die Differenz übernehmen würde. Dies ist ein kostspieliges System für die japanische Behörden und nicht zufriedenstellend für die Opfer, die die Komplexität und die Dauer des gesamten Verfahrens ertragen müssen, das wie ein anstrengender Hindernislauf anmutet.

Der zweite Teil des Beitrags beschäftigt sich mit der Rolle der gerichtlichen Kontrolle in Umweltfällen, die amerikanische Stützpunkte betreffen. Zunächst erfolgt eine Analyse der wichtigsten japanischen Gesetze, die eine Entschädigung für Schäden auf der Grundlage der verschuldensunabhängigen Haftung vorsehen, die durch routinemäßige und nicht illegale militärische Aktivitäten oder Ausbildungsmaßnahmen verursacht werden. Es wird dabei angenommen, dass durch die Umstrukturierung und Verlegung amerikanischer Stützpunkte in Verbindung mit der Ausdehnung der Städte die ökologischen Risiken für die benachbarte Bevölkerung zunehmen, während die öffentlichen Maßnahmen zur Eindämmung dieser Risiken bisher nur begrenzte Ergebnisse erzielt haben. Seit Mitte der 1970er Jahre haben zahlreiche Anwohnergruppen beschlossen, sich systematisch an die Justiz zu wenden, um Schadensersatz zu fordern und Einfluss auf den Entscheidungsprozess zu nehmen. Diese Praxis ähnelt der „strategischen Prozessführung“ in anderen Bereichen, bei denen der Gerichtssaal als Resonanzboden für wichtige soziale und gesundheitspolitische Fragen diente. Obwohl die Agenda-setzende Rolle des Prozesses als Vektor für eine bessere Medienberichterstattung und Publizität des Konflikts wichtig ist, ergeben sich zwiespältige Lehren aus den sich wiederholenden Fällen von Lärmbelästigung und deren Häufung. Größere Verbände von Opfern erhielten zwar systematisch finanzielle Entschädigungen, aber es gab nur wenige Verbesserungen in ihrem Lebensumfeld. Dies liegt hauptsächlich daran, dass japanische Gerichte, insbesondere auf der Ebene des Obersten Gerichtshofs, zögern, verbindliche Maßnahmen anzuordnen. Zudem sind die amerikanischen Stützpunkte als staatliche Einrichtungen weitgehend vor der administrativen und gerichtlichen Einmischung des Gastlandes geschützt.

Die durch das SOFA geschaffene Architektur des finanziellen Ausgleichs funktioniert aus japanischer Sicht insgesamt wie eine Art stellvertretende Haftung, die jedoch vielzählige Mängel aufweist, die Forderungen nach einer Revision seitens Anti-Basis-Aktivisten und der japanischen Anwaltschaft nährten. Trotzdem sind sowohl Washington als auch Tōkyō derzeit nicht bereit, die Büchse der Pandora für eine Revision des SOFA zu öffnen. Es ist realistischer anzunehmen, dass von Fall zu Fall Verbesserungen durch Verhandlungen hinter den Kulissen innerhalb des Gemeinsamen SOFA-Ausschusses angestrebt werden, wie dies in der Vergangenheit bei anderen Fragen der strafrechtlichen Haftung oder des Umweltschutzes der Fall war, ohne das diffuse Gefühl der Frustration in der Öffentlichkeit zu zerstreuen.

(Die Redaktion)

Veröffentlicht

2023-08-11

Zitationsvorschlag

E. Seizelet, Le régime japonais de responsabilité civile du fait des bases américaines, ZJapanR / J.Japan.L. 55 (2023), 1–35.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen