Knocking at the Door of the Stone Fortress: Appeals to the Supreme Court under Japan’s 1996 Code of Civil Procedure
Abstract
Die Reform des Zivilprozessgesetzes im Jahr 1996 hat die Möglichkeit, beim Obersten Gerichtshof Revision einzulegen, erheblich eingeschränkt. Ein wesentliches Ziel der Reform war, den OGH zu entlasten. Nach den neuen Regeln ist das „Recht auf Einlegung einer Revision“ beschränkt und im Gegenzug eine neue Form der Revision geschaffen worden, bezüglich deren Annahme der OGH einen Beurteilungsspielraum bekommen hat, um damit die Zahl der zu entscheidenden Verfahren besser steuern zu können. Mehr als 15 Jahre nach dem Inkrafttreten der Reform untersucht Der Beitrag erstmals eine langfristig angelegte statistische Analyse der unter der reformierten Regelung eingelegten Revisionen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Zahl der Revisionen in dem Zeitraum entgegen dem Ziel der Reform nicht ab-, sondern zugenommen hat. Dies gilt insbesondere für die Revisionen, über deren Annahme der OGH nach seiner Beurteilung entscheiden kann und deren Zahl dramatisch zugenommen hat.
Der Beitrag beginnt mit einer Übersicht über die Motive für die Reform von 1996 und deren Ausgestaltung. Zum Zweiten analysiert er das statistische Material der vergangenen zwei Jahrzehnte bezüglich der Einlegung von Revisionen, deren Erfolgsquote und der Dauer. Der dritte Abschnitt des Beitrages untersucht den „Erfolg“ der Reform gemessen an deren ursprünglichen Zielen und rechtsstaatlichen Grundsätzen. Die statistischen Auswertungen ergeben, dass die Zahl der eingelegten Revisionen in Zivilsachen unter der Geltung der 1996 novellierten Regelungen stark zugenommen hat, dass sich zugleich aber die Verfahrensdauer im Durchschnitt wesentlich verkürzt hat, was indiziert, dass der OGH sich auf rechtspolitisch „wichtige“ Fälle zu konzentrieren scheint. Der letzte Abschnitt diskutiert, ob es in der Zukunft weiterer Reformen bedarf, was am Ende davon abhängt, welche Rolle man dem OGH im japanischen Justizsystem zuweisen möchte.
(Übers. durch d. Red.)