Satisfaction with Preliminary Injunctions and Merits – A behavioral Economics Approach –
Abstract
In japanischen Zivilsachen erfreut sich die Rechtsdurchsetzung im einstweiligen Verfügungsverfahren größerer Beliebtheit als diejenige im Wege des ordentlichen Verfahrens. Entsprechend werden Rechtsmittel gegen einstweilige Verfügungen seltener als gegen Urteile im ordentlichen Verfahren eingelegt. Offenbar werden die präziseren und abgewogeneren Entscheidungen der Gerichte im ordentlichen Verfahren weniger akzeptiert als die schnelleren und kürzeren im einstweiligen Verfügungsverfahren. Dies mag an den unterschiedlichen Kosten der beiden Verfahrensarten liegen. Hinzu kommt die geringe Wahrscheinlichkeit, mit einem Rechtsmittel Erfolg zu haben. Dies legt eine Analyse im Sinne der „behavioral economics” nahe.
(Die Red.)