Constitutionality of the Japanese Nationality Act: A Commentary on the Supreme Court’s Decision on 4 June 2008
Abstract
Der Beitrag diskutiert das Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 4. Juni 2008 über die Verfassungsmäßigkeit von Artikel 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Die Entscheidung betraf eine sehr technische Frage, die bei der jüngsten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts in Japan ausgelassen wurde – ob nämlich das Erfordernis der Legitimation eine verfassungswidrige Diskriminierung gegenüber den Kindern darstellt, die mangels Ehe der Eltern von ihrem Vater nach der Geburt anerkannt wurden. Bei der Entscheidungsfindung wählte die Mehrheit der Richter einen eindeutigen Ansatz bezüglich der Anwendung des Nichtdiskriminierungsprinzips auf Fragen der Staatsangehörigkeit; gleiches gilt bezüglich der Rolle der Richter, Abhilfe für diejenigen zu schaffen, die von einer verfassungswidrigen Bestimmung betroffen sind.
Die Argumentation bei einigen Problemkreisen des Urteils bleibt jedoch unbefriedigend, vor allem hinsichtlich des Verständnisses des Staatsangehörigkeitsrechts aus der Sicht des internationalen Rechts und der Menschenrechte sowie hinsichtlich der Untersuchung und Anwendung der Rechtspraxis in anderen Ländern. Gleichwohl sollte das Urteil als wichtiger Schritt auf dem Weg zur Entwicklung einer moderaten Form des Dialogs über Verfassungsfragen zwischen Judikative und Legislative anerkannt werden. Es besteht die Hoffnung, dass dies eine Leitentscheidung für einen aktiven Umgang der Judikative mit Verfassungsfragen wird, von der ein Impuls für eine breitere Diskussion durch die Legislative und die gesamte Öffentlichkeit ausgeht.
(Zusammenfassung durch die Red.)