Evidence Law in Japan and Australia: Principles, Practice and Reform
Abstract
Japan wird bis Mai 2009 ein System der Laienbeteiligung (saiban-in seido) bei schwerwiegenden Strafrechtsfällen einführen. In den saiban-in Senaten werden drei Berufsrichter und sechs Laienrichter gemeinsam über die Schuldfrage und die Strafzumessung entscheiden. Die Einführung dieses Laienbeteilungssystems, das in seiner Ausgestaltung einzigartig ist und erstmals seit 50 Jahren wieder Laienrichter an der japanischen Rechtsprechung beteiligt, hat Auswirkungen auf eine Reihe weiterer Gebiete. Der wichtigste betroffene Bereich ist wohl das Beweisrecht, das bestimmt, welche Beweise Laienrichter bei ihrer Entscheidung berücksichtigen dürfen, und das daher großen Einfluß auf den Ausgang der Prozesse haben wird, die mit der Beteiligung von Laien geführt werden.
Anhand einer rechtsvergleichenden Analyse des japanischen und australischen Rechts untersucht der Artikel mögliche Wege zur Reform des geltenden Beweisrechts in Japan. Er gibt einen Überblick über die wichtigsten Regelungen in beiden Ländern und arbeitet Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen ihnen heraus. Der Beitrag geht weiter auf mögliche Auswirkungen ein, die das geltende Beweisrecht auf das neue Laienbeteiligungssystem in Japan haben könnte. Zugleich wird der Einfluß des australischen Uniform Evidence Acts auf das australische Jury-System untersucht. Die Einführung einer ähnlichen gesetzlichen Regelung wie des australischen Evidence Acts in Japan wird nicht befürwortet. Vielmehr wird der Schluß gezogen, daß Laienrichtern in demselben Maße wie Berufsrichtern zugestanden werden sollte, Beweise zu bewerten, da das saiban-in System in Japan ja gerade eingeführt wurde, um den „gesunden Menschenverstand“ der Allgemeinheit in richterliche Entscheidungsprozesse einzubringen.
Zukünftigen Herausforderungen im Bereich des Beweisrechts sollte dadurch begegnet werden, daß vor der eigentlichen Entscheidungsfindung gemeinsame Beratungen eingeführt werden, um so die Laienrichter möglichst umfassend zu beteiligen und gleichzeitig das Verfahren transparent und fair zu gestalten.
(Übersetzung durch die Red.)