Limitations on Derivative Actions in Germany and Japan to Prevent Abuse
Abstract
Der Beitrag untersucht die Einschränkungen der gesellschaftsrechtlichen Aktionärsklagen zur Verhinderung von Missbräuchen in Deutschland und Japan. Ausgangspunkt ist die historische Entwicklung der Aktionärsklage in den beiden Rechtsordnungen; sodann werden die jeweilige aktuelle Rechtlage und deren Beschränkungen für derartige Klagen analysiert. Der Vergleich beleuchtet die Effektivität dieser Einschränkungen vor dem vergleichbaren Hintergrund der „räuberischen“ Aktionäre in Deutschland und der „sôkai-ya“ in Japan, die derartige Regelungen erforderlich machen. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass in Deutschland im Vergleich zu Japan ungefähr doppelt so viele Hemmnisse existieren. Darüber hinaus ist festzustellen, dass die Herabsetzung der Gerichtsgebühren und die Reduktion anderer Beschränkungen zu einem Anstieg von Aktionärsklagen geführt haben, was auch einen Anstieg von missbräuchlichen Aktionärsklagen vermuten lässt. Im Vergleich hierzu ist für das deutsche Rechtssystem festzustellen, dass hier zu viele Einschränkungen bestehen, welche nicht nur den Missbrauch verhindern, sondern auch die effektive Nutzung der Aktionärsklage überhaupt. Der Verfasser schlägt daher vor, die Zahl der Hemmnisse in Deutschland erheblich zu verringern und die generell effektiv wirkenden Beschränkungen in Japan z.B. durch die Einführung einer strengeren Veröffentlichungspflicht für Vergleiche weiterzuentwickeln, um ungerechtfertigte Zahlungen an räuberische Kläger zu verhindern.