Executing Contracts in Japan
Abstract
Der Abschluss eines Vertrags in Japan ist durch einige Besonderheiten gekennzeichnet, die Personen, die aus anderen Rechtssystemen kommen, fremd erscheinen. Die erste Besonderheit besteht darin, den Vertrag mit einem Siegel zu versehen, um den Vertragsabschluss herbeizuführen; dies geschieht sowohl bei Einzelpersonen als auch bei Gesellschaften. Die zweite ist die Zahlung einer Stempelsteuer auf bestimmte Verträge. Eine dritte Besonderheit zeigt sich, wenn ein Notar einzubinden ist. Wer in Japan arbeitet, ist mit den ersten beiden Elementen vertraut, erlebt aber, wenn die Mitwirkung eines Notars erforderlich ist, oftmals einen Schock hinsichtlich der Kosten, die dies verursacht. In der westlichen Literatur finden sich nur wenige Erläuterungen zu diesen Eigenheiten des Vertragsschlusses. Der Beitrag soll diese Lücke schließen.
(Die Redaktion)