Aktuelle Entwicklungen im internationalen Familienrecht Japans
Abstract
Dieser Beitrag hat zum Zweck, die aktuellen Entwicklungen im japanischen internationalen Familienrecht am Beispiel der folgenden drei Themen aufzuzeigen.
Als erstes wird die geplante Gesetzgebung über die internationale Zuständigkeit in Personen- und Familiensachen unter besonderer Berücksichtigung der Scheidungssachen untersucht. Um den Hintergrund dieses Reformvorhabens zu erhellen, wird auf die bisherige Rechtsprechung bezüglich der internationalen Zuständigkeit in Scheidungssachen eingegangen, die bisher in der Praxis erhebliche Rechtsunsicherheiten verursachte.
Zweitens wird berichtet, dass Japan nach langen Überlegungen und Beratungen schließlich im Jahre 2014 das Haager Kindesentführungsübereinkommen von 1980 (HKÜ) angenommen hat. Hierzu werden die Hintergründe für die Annahme und einige Charakteristika des japanischen Umsetzungsgesetzes des HKÜ erläutert.
Drittens wird auf die Problematik der internationalen Leihmutterschaft und eine darauf beruhende Elternschaft eingegangen. Während die Diskussion in Japan noch in den Anfängen steht, ist die Entwicklung in Europa bereits bemerkenswert fortgeschritten. So hat sich der BGH am 10.12.2014 für die Anerkennung einer im Ausland zustande gekommenen Elternschaft der zwei männlichen Wunscheltern ausgesprochen, wobei er dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2014 folgte, in dem der EGMR Frankreich wegen Verletzung der Rechtes des Kindes aufgrund einer fehlenden Anerkennung verurteilt wurde. Allerdings sind die genauen Voraussetzungen für eine Feststellung der Elternschaft sowie die Reichweite dieser Rechtsprechung noch nicht klar definiert. Diese Problematik wird mit Blick auf ein geplantes Projekt der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht zu diesem Thema analysiert.