Nachtrag zu dem Beitrag von YASUHIRO OKUDA, Verbürgung der Gegenseitigkeit als verfassungswidrige Voraussetzung für die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in Japan

Autor*innen

  • Yasuhiro Okuda
  • Yukinori Udagawa

Abstract

Der oben genannte Beitrag hat im Kontext seiner rechtsvergleichenden
Ausführungen einen knappen Überblick über den aktuellen Stand der Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen durch Gerichte der Volksrepublik China gegeben. Unter anderem war über die Anerkennung des Beschlusses eines deutschen Gerichts zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch das Mittelvolksgericht (MVG) Wuhan im Jahr 2013 berichtet worden. Mit Beschluss vom 9.12.2016 hat das MVG Nanking nun auch ein singapurisches Urteil anerkannt und vollstreckt.


Ausgangspunkt war ein Verkaufsvertrag zwischen der schweizerischen
AG (Antragstellerin) und einer chinesischen GmbH (Antragsgegnerin).
Weil die Antragsgegnerin einen zwischen den Parteien geschlossenen Vergleich missachtet hatte, nach welchem sie an die Antragstellerin den Betrag von 350.000 US-Dollar als Schadensersatz bezahlen sollte, erhob die Antragstellerin vor dem High Court in Singapur Klage. Die  Klagerhebung in Singapur erfolgte aufgrund einer entsprechenden vertraglichen Zuständigkeitsvereinbarung zwischen den Parteien. Trotz ordnungsgemäßer Zustellung der Klageschrift erschien die Antragsgegnerin jedoch nicht zum Gerichtstermin und damit gewann die Antragstellerin den Prozess durch Erlass eines Versäumnisurteils.


Da Vermögen der Antragsgegnerin ausschließlich in China belegen war,
ersuchte die Antragstellerin das MVG Nanking um Anerkennung und Vollstreckung des singapurischen Urteils. Das MVG hat den Antrag entsprechend dem Grundsatz der Gegenseitigkeit stattgegeben und dabei insbesondere berücksichtigt, dass das singapurische Gericht zuvor ein chinesisches Urteil anerkannt und vollstreckt hatte.

Autor/innen-Biografien

Yasuhiro Okuda

Professor, Law School, Chūō Universität, Tōkyō.

Yukinori Udagawa

Professor, Universität Nagoya.

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Veröffentlicht

2017-05-30

Zitationsvorschlag

Y. Okuda, Y. Udagawa, Nachtrag zu dem Beitrag von YASUHIRO OKUDA, Verbürgung der Gegenseitigkeit als verfassungswidrige Voraussetzung für die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in Japan, ZJapanR / J.Japan.L. 43 (2017), 231.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen