A Step Too Far for Gatekeepers?

Statutory Auditor Liability for Financial Misstatements in Japan and Australia

Autor*innen

  • James Kwan

Abstract

Das Siegel der Bestätigung von Finanzinformation eines Unternehmens, das der Wirtschaftsprüfer erteilt, baut auf seinem eigenen Ruf der Unparteilichkeit auf, um den Investoren zu versichern, dass seine Prüfung mit hinreichender Unabhängigkeit durchgeführt wird. Im Jahre 2015 aber erschütterte ein Bilanzskandal beim japanischen Vorzeigeunternehmen Toshiba, der von der Langzeit-Wirtschaftsprüfergesellschaft des Unternehmens unentdeckt blieb, den Ruf der Unparteilichkeit der Zunft der Wirtschaftsprüfer. Wer hat denn diesen Satz bei uns verfasst? Vorfälle wie bei Toshiba zeigen, dass der rechtliche Rahmen ermöglichen muss, auch empfindliche Sanktionen zu verhängen. Nur so können Wirtschaftsprüfer dort, wo die Sorge um die eigene Reputation nicht ausreichend Anreize setzt, dazu angehalten werden, ihren Pflichten gewissenhaft nachzukommen, und kann der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer die ihm zugedachte Funktion für Investoren tatsächlich erfüllen.

Dieser Aufsatz vergleicht die gesetzlichen Ansprüche, die gegen Wirtschaftsprüfer in Japan und Australien wegen einer Falschdarstellung in Finanzberichten geltend gemacht werden können. Ein wesentlicher Punkt, in dem sich die beiden Länder unterscheiden, ist der Einsatz einer Teilung der Haftung in Fällen von Falschdarstellungen in Finanzberichten. Während Japan eine gesamtschuldnerische Haftung aller Beteiligten vorsieht, wonach jeder Beteiligte gegenüber dem Investor für den Schaden vollumfänglich haftet, den der Investor nachweislich erlitten hat, sieht Australien die Möglichkeit der Teilhaftung nach dem jeweiligen Anteil der Verantwortlichkeit unter den Schädigern vor. Die Einführung der Teilhaftung in Australien beruht teils darauf, dass es die Wirtschaftsprüferzunft vermocht hat, gegenüber dem Gesetzgeber wirkungsvoll das Argument in Szene zu setzen, dass die gesamtschuldnerische Haftung für Wirtschaftsprüfer unzumutbar sei.

Gleichwohl zeigen die gemachten Erfahrungen in beiden Ländern keine klare Korrelation zwischen der Teilhaftung und einer Verringerung des Ausmaßes der Haftung von Wirtschaftsprüfern. Im Gegenteil gibt Japan Grund zur Annahme, dass ein stabiler Grad des Haftungsrisikos für Prüfer aufrecht erhalten werden kann in einem System, das weiterhin eine gesamtschuldnerische Haftung vorsieht. Zumindest besteht in Japan eine Förderung der Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Emittenten von Wertpapieren (das Unternehmen, dessen Finanzinformationen in Frage stehen) gegenüber Ansprüchen gegen Wirtschaftsprüfer in Form unterschiedlicher Voraussetzungen der Ansprüche wegen Falschdarstellung in Finanzberichten, die relevant sind für die Bestimmung des Haftungsanteils von Prüfern und die die Anwendung anderer Beweisregeln je nach Anspruchsgegner betreffen.

(Die Redaktion)

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Veröffentlicht

2018-12-06

Zitationsvorschlag

J. Kwan, A Step Too Far for Gatekeepers? Statutory Auditor Liability for Financial Misstatements in Japan and Australia, ZJapanR / J.Japan.L. 46 (2018), 239–274.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen