Regulation on Spam in the EU and Japan

Autor*innen

  • Takayuki Soda

Abstract

In Japan wurde durch eine Reform im Jahre 2008 ein System ausdrücklicher Zustimmung ähnlich dem der EU eingeführt. Jeder Mitgliedstaat der EU hat das System der ausdrücklichen Zustimmung auf andere Weise eingeführt (Zivilklage, Verwaltungsaufsicht oder Strafverfolgung). Diese Unterschiede der Regulierung von unerwünschten E-Mails (Spam) führen zu Unterschieden im Umfang der Beweiserhebung (1), der Beweislast bezüglich der Zustimmung des Empfängers (2), der Schwere der Sanktionen (3) und des erzielten Abschreckungseffekts (4).

Für den dramatischen Rückgang von Spam in Holland in den letzten Jahren gibt es mehrere Gründe. Dort haben Verwaltungsbehörden das Recht, von Service-Providern Absenderinformationen zu verlangen. Die Beweislast für die Zustimmung des Empfängers trägt der Absender. Die finanziellen Sanktionen sind hoch genug, um von der Versendung von Spam abzuschrecken.

In Japan haben Verwaltungsbehörden keine Befugnis, Informationen über Absender zu verlangen. Die finanziellen Sanktionen reichen nicht aus, von der Versendung von Spam abzuhalten, weshalb in Japan auch keinerlei Abschreckungseffekte erzielt werden.

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Veröffentlicht

2010-04-01

Zitationsvorschlag

T. Soda, Regulation on Spam in the EU and Japan, ZJapanR / J.Japan.L. 29 (2010), 223–228.

Ausgabe

Rubrik

Kürzere Abhandlungen