The Limits of Change in Japanese Criminal Justice
Abstract
In den vergangenen Jahren sind mehrere neue Formen der Beteiligung von Laien in die japanische Strafjustiz eingeführt worden, unter anderem Laienrichterverfahren, ein Verfahren für die Opferbeteiligung und die Möglichkeit der Klagerzwingung im Wege der Überprüfung staatsanwaltschaftlicher Entscheidungen, von einer Anklageerhebung abzusehen, durch Bürger, die Mitglied einer Kommission zur Überprüfung von Strafverfolgungen sind. Der Beitrag befasst sich mit den Auswirkungen dieser Reformen. Die Verfasser argumentieren, dass zwar viele Aspekte der Strafverfolgung in Japan geändert wurden, insgesamt aber mehr Kontinuität als Veränderungen mit Blick auf das Wesen der Strafjustiz (wer hat die Macht?) und die Ergebnisse (wer bekommt was?) zu beobachten sei. Die Begründung ist in vier Abschnitte unterteilt. Der erste Abschnitt gibt einen zusammenfassenden Überblick über einige der positiven Veränderungen, welche die Beteiligung von Laien bewirkt hat.
Der zweite Abschnitt – der Hauptteil des Beitrages – beleuchtet Aspekte, die zeigen, dass die Reformen in Japan sachlich begrenzt und problematisch sind: (1) Laienrichterverfahren bilden nur einen Bruchteil aller Strafverfahren in Japan; (2) die Polizei ist von den Reformen weitgehend nicht erfasst worden; (3) die wachsende Vorsicht japanischer Staatsanwälte, überhaupt eine Anklage zu erheben, hat dazu geführt, dass wesentlich weniger Verfahren unter Beteiligung von Laienrichtern durchgeführt werden, als die Reformer erwartet hatten; (4) die Verurteilungsraten in Laienrichterverfahren sind nach wie vor sehr hoch; (5) die Kommissionen zur Überprüfung von Strafverfolgungen gehen nur selten gegen Entscheidungen von Staatsanwälten, von einer Anklageerhebung abzusehen, vor oder ändern diese ab; (6) von wenigen Ausnahmen abgesehen, gleichen die in den Laienrichterverfahren verhängten Strafurteile denjenigen, die von den Berufsrichtern im vorherigen System verhängt wurden; (7) die Einrichtung des Laienrichterverfahrens hat dazu geführt, dass Staatsanwälte heute weniger oft auf die Todesstrafe plädieren, aber wenn auf sie plädiert wird, tendieren Laienrichter dazu, häufiger ein Todesurteil auszusprechen, als dies früher Berufsrichtern taten; (8) die Opferbeteiligung hat keine klar erkennbaren und nennenswerten Einflüsse auf die Ergebnisse der Strafverfahren gehabt; (9) viele der Personen, die aufgefordert werden, sich als Laienrichter aufstellen zu lassen, weigern sich, und diejenigen, die dazu bereit sind, unterliegen der Verpflichtung, die allermeisten Aspekte ihrer Tätigkeit strikt vertraulich zu behandeln; ferner findet sich (10) kein Beleg dafür, dass die Laienbeteiligung in Strafverfahren zu einer Belebung der Demokratie in Japan geführt hat.
Im dritten Abschnitt wird argumentiert, dass sich die Grenzen der Beteiligung von Laien an japanischen Strafverfahren auch in anderen Ländern finden lassen. Der vierte Abschnitt präsentiert die Schlussfolgerung der Autoren: Die an der Oberfläche der Strafverfahren in Japan zu beobachtenden Veränderungen haben im Ergebnis lediglich dazu geführt, den Status Quo zu verfestigen.
(Die Redaktion)