Neuere Entwicklungen der japanischen Rechtsprechung zum Verwaltungsermessen

Kritische Überlegungen zum „fachlich-technischen Ermessen“

Autor*innen

  • Michiko Takata

Abstract

Das „fachlich-technische Ermessen“ wurde in der Literatur und Rechtsprechung zum japanischen Verwaltungsrecht nach dem Zweiten Weltkrieg als eine Kategorie des Verwaltungsermessens entwickelt. An diesem recht abstrakten Konzept gab es aber auch Kritik, da befürchtet wurde, dass es einen sehr weitreichenden Ermessensspielraum der Verwaltung eröffnen könne. In diesem Zusammenhang ist es bemerkenswert, dass der japanische Oberste Gerichtshof in den letzten Jahren neue Kriterien für das fachlich-technische Ermessen entwickelt hat: In seinen neueren Entscheidungen begnügt sich der Gerichtshof nicht mit der Feststellung des fachlich-technischen Charakters der Entscheidung, welche generell die Einräumung eines weitreichenden Ermessens als Folge hätte, sondern er fragt nach den konkreten Gründen, nach denen der Verwaltung ein Ermessen im individuellen Fall einzuräumen ist.

In der vorliegenden Abhandlung wird diese Entwicklung der Rechtsprechung dargestellt und diskutiert, wie sie zu bewerten ist. Dabei erscheint es sinnvoll, die deutsche Ermessenslehre zum Vergleich heranzuziehen, denn in Deutschland ist es aufgrund der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG nicht erlaubt, der Verwaltung einen dem japanischen „fachlich-technischen Ermessen“ vergleichbaren unangemessen umfangreichen Spielraum einzuräumen. Im Gegensatz dazu hat sich in Japan wegen der getrennt geführten Diskussionen zum Verwaltungs- und zum Verfassungsrecht jedoch keine strenge Regel für die Handhabung von Ermessensspielräumen entwickelt. Da aber die japanische Verfassung zu dem Umfang und der Intensität der gerichtlichen Kontrolle der Verwaltung nicht schweigt, sollte auch die Ermessenslehre die verfassungsrechtlichen Vorgaben in den Blick nehmen und die Einräumung von Ermessen nach verfassungsrechtlichen Maßstäben ausgestalten. Auch wenn dies aus den Urteilsbegründungen nicht hervorgeht, erscheint es klar, dass die neuere Entwicklung der japanischen Rechtsprechung auch verfassungsrechtlich geboten ist.

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Veröffentlicht

2020-06-17

Zitationsvorschlag

M. . Takata, Neuere Entwicklungen der japanischen Rechtsprechung zum Verwaltungsermessen: Kritische Überlegungen zum „fachlich-technischen Ermessen“, ZJapanR / J.Japan.L. 49 (2020), 223–241.

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Rubrik

Abhandlungen