Praxis und Chancen der Aktionärsdemokratie in Japan

Autor*innen

  • Eiji Takahashi

Abstract

Der Beitrag gibt einen Überblick über die Entwicklung und den aktuellen Stand der Aktionärs­demokratie in Japan mit rechtvergleichenden Bezügen zum deutschen Recht. Formal sei das japanische Recht stärker der Aktionärsdemokratie verpflichtet als das deutsche. Die herausgehobene Stellung der Hauptversammlung als dem obersten Organ der AG zeige sich alleine schon daran, dass in Japan sowohl die Direktoren als auch die Prüfer direkt von der Hauptversammlung bestellt und abberufen werden könnten. Diese weitreichenden Entschei­dungs­kompetenzen korrelierten mit dem Konzept der Aktionärsdemokratie. Der Verfasser diskutiert sodann die Vor- und Nachteile der für die Zukunft zu erwartende Digitali­sierung der Informationsübermittlung und die Möglichkeit der Einführung einer digitalen Haupt­versamm­lung. Im Mittelpunkt seiner weiteren Ausführungen steht der Schutz der Minderheitsaktionäre. Besondere Beachtung findet dabei deren Schutz im Kontext von sog. related party transactions zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften. Abschließend geht um Fragen der Corporate Governance und der Ausrichtung des Unternehmensinteresses. Der Verfasser vertritt die Auffassung, dass es sich kaum entscheiden lasse, ob ein am Interesse der Arbeitnehmer oder ein am shareholder value-orientiertes System abstrakt „besser“ sei. Vielmehr komme es darauf an herauszufinden, welche Ausrichtung unter den jeweiligen Rahmenbedingungen, unter denen ein Unternehmen operiere, besser funktioniere.

(Die Redaktion)

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Veröffentlicht

2021-01-05

Zitationsvorschlag

E. Takahashi, Praxis und Chancen der Aktionärsdemokratie in Japan, ZJapanR / J.Japan.L. 50 (2021), 29–47.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen