Reaktionen auf Corona aus öffentlich-rechtlicher Perspektive

Autor*innen

  • Tomoaki Kurishima

Abstract

Die japanischen Reaktionen des öffentlichen Rechts auf das Corona-Virus zeichneten sich lange vor allem durch die eine besondere Art von Freiwilligkeit aus. Anstelle rechtsverbindlicher Anordnungen arbeiteten Behörden überwiegend mit „Bitten um freiwillige Selbstbeschränkung“ (自粛要請  jishuku yōsei ), denen in weitem Umfang von der Bevölkerung auch Folge geleistet wurde. Zentrale Rechtsgrundlage ist hierbei das Gesetz über spezielle Maßnahmen gegen die Neue Grippe (im Folgenden: MaßnahmenG), das seit seiner Einführung 2012 mehrmals geändert nunmehr auch auf Covid-19 Anwendung findet. Die bedeutsamsten Bestimmungen des MaßnahmenG bestehen zum einen in der Ermächtigung zugunsten des Premierministers, bei starker Ausbreitung der Infektionskrankheit den Notstand zu erklären, zum anderen in der Befugnis der Präfektur-Gouverneure, zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung Ausgangsbeschränkungen gegenüber der Bevölkerung und Zugangsbeschränkungen für Großeinrichtungen zu erbitten. Auffälliges Merkmal der zuletzt genannten Bitten war dabei lange, dass ein Zuwiderhandeln keine rechtlichen, mitunter wohl aber zivilgesellschaftliche Sanktionen nach sich zog. Als Grund für die bisherige (rechtliche) Sanktionslosigkeit entsprechender Bitten führt der Autor dabei zum einen die Vermeidung einer – fraglichen – Entschädigungspflicht im Falle verbindlicher Anordnungen an, zum anderen das – kritikwürdige – Sich-zunutze-Machen zivilgesellschaftlichen Konformitätsdrucks als Alternative zu rechtsverbindlichen Anordnungen.

Im Februar 2021 wurde das MaßnahmenG schließlich dahingehend geändert, dass als Maßnahmen zur Bekämpfung des Infektionsgeschehens nicht mehr nur Bitten, sondern nun auch ausdrücklich verbindliche und sanktionsbewehrte Anordnungen (命令 meirei) vorgesehen werden. Gegen die ersten hierauf gestützten Maßnahmen bahnt sich nunmehr auch ein erstes Klageverfahren auf Bestreben einer betroffenen Restaurantkette an.

(Die Redaktion)

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Veröffentlicht

2021-06-24

Zitationsvorschlag

T. . Kurishima, Reaktionen auf Corona aus öffentlich-rechtlicher Perspektive, ZJapanR / J.Japan.L. 51 (2021), 69–81.

Ausgabe

Rubrik

Symposium