On the Professional Activities of the Labor and Social Security Attorney (sharōshi) and Competition within the Legal Profession in Japan

Autor*innen

  • Kota Fukui
  • Minae Nishimoto

Abstract

Der Rechtsbeistand für arbeits- und sozialrechtliche Angelegenheiten, der shakai hoken rōmushi/社会保険労務士, oder abgekürzt “sharōshi”/社労士, ist ein speziell für diese Tätigkeitsbereiche zertifizierter Rechts­dienst­leister. Er ist autorisiert, Anträge im Zusammenhang mit sozial- und arbeitsbezogenen Versicherungen zu erstellen und in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zu beraten. Sharōshi nehmen in diesen Bereichen eine wichtige Rolle für die unternehmerische Compliance insbesondere bei mittelständischen Firmen in Japan wahr. Die Forschungsgruppe der Verfasser, die aus fünf wissenschaftlichen Mitgliedern besteht und von der „Japan Federation of Labor and Social Security Attorneys’ Asso­ci­a­tions“ finanziell unterstützt wird, hat eine landesweite Untersuchung zur täglichen Arbeit der sharōshi und zu den dazu erforderlichen Qualifikationen und Eigenschaften sowie zu deren Einstellung zu ihrer Tätigkeit durchgeführt. Die Untersuchung wurde vom 1. Juni bis zum 16. August 2015 im Wege einer Online-Befragung ausgeführt. Die darauf gestützte Arbeitshypothese der Verfasser ist, dass die sharōshi durch die Entwicklungen in ihren Tätigkeitsbereichen inzwischen in einen signifikanten Wettbewerb mit den Rechtsanwälten (bengoshi) als umfassend agierende Rechtsdienstleister getreten sind, und dass sie damit den Markt für Rechtsdienstleistungen in Japan verändert haben. Zur Begründung der Arbeitshypothese stellt der Beitrag zentrale Ergebnisse der Befragung vor, vergleicht die berufliche Situation der sharōshi mit derjenigen der bengoshi und diskutiert ferner den Wettbewerb zwischen diesen beiden Berufszweigen.

(Die Redaktion)

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Veröffentlicht

2021-06-24

Zitationsvorschlag

K. . Fukui, M. Nishimoto, On the Professional Activities of the Labor and Social Security Attorney (sharōshi) and Competition within the Legal Profession in Japan, ZJapanR / J.Japan.L. 51 (2021), 171–189.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen