Digitale Plattformen und Verbraucherschutz in Japan

Autor*innen

  • Maximilian Lentz

Abstract

In den letzten Jahren hat der japanische Gesetzgeber mehrere Regelungen für digitale Plattformen erlassen. Dazu gehört insbesondere Gesetz zum Schutz der Verbraucherinteressen bei der Nutzung digitaler Handelsplattformen (im Folgenden: Verbraucherplattformengesetz, VPG). Im Falle des Handels über digitale Plattformen verpflichtet das VPG die Betreiber digitaler Plattformen (DPF), sich um (i) eine reibungslose Kommunikation auf der DPF, (ii) Mechanismen für Beschwerden und entsprechende Bearbeitung und (iii) Informationen über Händler, die Waren oder Dienstleistungen über die DPF verkaufen, zu bemühen (Abschnitt 3). Die Verbraucherschutzbehörde kann die DPF unter bestimmten Voraussetzungen anweisen, bestimmte Unternehmen von der Nutzung der jeweiligen DPF auszuschließen (Art. 4). Das Gesetz enthält keine Bestimmungen über die zivilrechtliche Haftung für Schäden. Es gilt nur im Hinblick auf B2C-Konstellationen. In der juristischen Fachliteratur werden jedoch Stimmen laut, dass auch C2C-Konstellationen in das Gesetz aufgenommen werden sollten.

(Die Redaktion)

Veröffentlicht

2023-12-08

Zitationsvorschlag

M. Lentz, Digitale Plattformen und Verbraucherschutz in Japan, ZJapanR / J.Japan.L. 56 (2023), 125–141.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen