Working Conditions Imposed on a Trans Woman and Their Unlawfulness

Supreme Court, 3rd Petty Bench, Judgement of 11 July 2023

Autor*innen

  • Mai Ishijima

Abstract

Im Juli 2023 hat der Oberste Gerichtshof Japans zu den Arbeitsbedingungen einer Transfrau entschieden. Die Rechtsmittelführerin, die Transfrau, war Angestellte eines Ministeriums und hatte beantragt, die Beschränkung ihrer Arbeitsbedingungen als Frau, einschließlich der eingeschränkten Benutzung von Damentoiletten, aufzuheben. Das Gericht hat die Interessen der Parteien gegeneinander abgewogen und entschied, dass ein abstraktes Unbehagen anderer Arbeitnehmerinnen, wie sie das Ministerium vage anführte, nicht ausreiche, um die rechtlichen Interessen der Rechtsmittelführerin zu beeinträchtigen. Auch wenn die in diesem speziellen Fall gezogene Schlussfolgerungen nicht universell auf andere Arbeitsplätze übertragbar sind, bietet dieser Fall einen Leitfaden für die Abwägung der Interessen der Betroffenen in ähnlichen Fällen. In einer Reihe von Entscheidungen haben Gerichte die rechtlichen Interessen von Trans-Personen an einem Leben entsprechend ihrer Geschlechtsidentität anerkannt. Obwohl die japanische Justiz noch nicht geklärt hat, ob die Geschlechtsidentität durch die japanische Verfassung geschützt ist, haben mehrere Gerichtsentscheidungen und ergänzende Stellungnahmen von Richtern das Geschlecht als untrennbares Element der Persönlichkeit anerkannt. Das sog. Gesetz über die Störung der Geschlechtsidentität, das das rechtliche Verfahren zur Änderung des rechtlichen Geschlechts in Japan regelt, verlangt, dass der Antragsteller 1) das Volljährigkeitsalter erreicht hat, 2) unverheiratet ist, 3) keine minderjährigen Kinder hat, 4) die Funktion der Keimdrüsen verloren hat und 5) das äußere Erscheinungsbild der Genitalien dem des anderen Geschlechts nahe kommt. Obwohl der Oberste Gerichtshof bisher alle diese Anforderungen für verfassungsgemäß hält, hat ihre Bedeutung bereits abgenommen. Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zum GID-Gesetz aus dem Jahr 2019 deutet auf eine mögliche Änderung der Rechtsprechung in naher Zukunft hin. Wie die politischen Debatten um das neu erlassene „Gesetz zur Förderung des Verständnisses von LGBT“ deutlich machen, ringt Japans Gesetzgeber damit, das Konzept der Geschlechtsidentität zu etablieren. Die Konnotation der freien Entscheidung wird hier eher vermieden. Bemerkenswerter Weise neigen nicht nur die japanische Justiz, sondern auch Teile der Trans-Gemeinschaft dazu, sich auf pathologisierte Merkmale zu stützen, um die Geschlechtsmodalität von Trans-Personen zu rechtfertigen. Unter diesen Umständen wurde das "Recht auf Wahrung der eigenen Identität/Integrität" konzipiert, das den Anspruch erhebt, einen von der tatsächlichen Lebenssituation abweichenden Rechtsstatus zu korrigieren. Die logische Konstruktion für den rechtlichen Schutz der eigenen Geschlechtsidentität könnte sich künftig in Japan anders entwickeln als in Europa.

(Die Redaktion)

Veröffentlicht

2023-12-08

Zitationsvorschlag

M. Ishijima, Working Conditions Imposed on a Trans Woman and Their Unlawfulness: Supreme Court, 3rd Petty Bench, Judgement of 11 July 2023, ZJapanR / J.Japan.L. 56 (2023), 213–232.

Ausgabe

Rubrik

Rechtsprechung