Die Schuldrechtsreform in Japan – betrachtet aus dem Blickwinkel der Kodifikationsidee –
Abstract
Dieser Beitrag befasst sich mit der aktuellen Schuldrechtsreform in Japan, die im Oktober 2010 mit der Einsetzung der Kommission für das Zivilrecht (Recht der Schuldverhältnisse) auf eine Initiative der seinerzeitigen Justizministerin hin begann. Diese Kommission hat ihre Arbeit bezüglich der ersten Lesung zwischenzeitlich abgeschlossen. Zunächst geht der Verfasser kurz auf den Aufbau desjapanischen Zivilgesetzes (Minpô) im Vergleich mit dem deutschen BGB ein und gibt sodann einen Rückblick über den bisherigen Ablauf der Schuldrechtsreform. Danach analysiert er die Diskussion über diese Reform, wobei an dieser Stelle nur auf die grundlegende Kritik eingegangen wird, die den Sinn und die Notwendigkeit der Reform insgesamt in Frage stellt. Anschließend geht es um die Gegenargumente der Befürworter der Reform. Dabei zeigt sich, dass beide Standpunkte in Wahrheit insoweit übereinstimmen, als auch die Befürworter sich auf zwei zentrale Thesen, welche die Kritiker betonen, berufen: „If it ain’t broke, don’t fix it“ und der Gedanke, dass eine Reform voraussetze, dass sie „of the people, by the people, for the people“ geschehe. Der Gegensatz liegt also darin, ob man das Minpô als im Zeitablauf dysfunktional geworden einstuft und die Reform als vorteilhaft für das Volk ansieht. Sind diese Annahmen jedoch überhaupt richtig? Die Frage diskutiert der Verfasser unter Bezugnahme auf die Idee und das Konzept der Kodifikation.