Förderung einer diversifizierten Arbeitswelt durch das japanische Arbeitsrecht

Autor*innen

  • Yumiko Kuwamura

Abstract

Der Aufsatz befasst sich mit den verschiedenen Erscheinungsformen von Arbeitsverhältnissen und ihren jeweiligen Unterschieden. Die Autorin zeichnet dabei die für Japan typische Unterscheidung zwischen Festangestellten (seishain 正社員) und atypisch Beschäftigten (hi-sei-shain 非正社員) sowie deren Entwicklung durch prägende Reformen der letzten Jahre nach. In beiden Bereichen lässt sich dabei eine Verbesserung der Stellung der Arbeitsnehmer sowie eine gewisse Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse beobachten. So wurden etwa durch die Reform des Arbeitsvertragsgesetz 2012 zugunsten von befristet atypisch Beschäftigten die Verweigerung einer Arbeitsvertragsverlängerung erschwert und ein Recht auf Umwandlung in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis eingeführt. Zugunsten der Festangestellten wurde hingegen etwa zum Gesundheitsschutz im Wege einer Reform eine – freilich üppig bemessene – Obergrenze für die in Japan ebenfalls typischen Überstunden eingeführt. Ein für Festangestellte weiterhin bestehendes Problem bildet jedoch die regelmäßige Versetzungspraxis, die insbesondere die in der Zahl zunehmenden Haushalte mit Doppeleinkommen oft vor große Schwierigkeiten stellt. In der jüngsten großen Reform von 2023 wurden schließlich Aufklärungspflichten geschaffen, die atypisch Beschäftigten den Wechsel in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis und Festangestellten flexiblere Versetzungen ermöglichen sollen. Der Beitrag schließt sodann mit einem Ausblick.

(Die Redaktion)

Veröffentlicht

2025-05-15

Zitationsvorschlag

Y. Kuwamura, Förderung einer diversifizierten Arbeitswelt durch das japanische Arbeitsrecht, ZJapanR / J.Japan.L. 58 (2025), 167–186.

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Vorträge