Übersicht über die japanische Rechtsprechungsentwicklung zum geistigen Eigentum im Jahr 2023/2024
Abstract
Das Distriktgericht Tōkyō hat in seiner DABUS-Entscheidung vom 16. Mai 2024 klargestellt, dass der „Erfinder“ im Patentgesetz eine natürliche Person sein muss und dass so genannte KI-generierte Patentanmeldungen nicht eingereicht werden können. Dieser Fall ist für die aktuelle Diskussion über KI und für den Vergleich mit Entscheidungen in anderen Ländern von Bedeutung. In seiner Entscheidung vom 26. Mai 2023 hat der Große Senat des Obergerichts für Geistiges Eigentum eine Patentverletzung über das Internet mit Servern in verschiedenen Ländern bestätigt und damit die rechtliche Diskussion über das Territorialitätsprinzip im digitalen Raum fortgesetzt. Im Hinblick auf die Verletzung von internetrelevanten Patenten ist diese Entscheidung von vergleichbarem Interesse. Sowohl die Gerichte als auch das japanische Patentamt halten an ihrer strikten Haltung zu Farbmarken fest, was die Unterscheidungskraft und die Notwendigkeit, die freie Verwendung von Marken zuzulassen, angeht. In der Entscheidung des Distriktgerichts Tōkyō vom 10. November 2023 zum Schutz von Dr. Martens-Schuhen wurde zur Bestimmung einer schutzfähigen Eigenschaft nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb die Form der Schuhe insgesamt betrachtet, d. h. die gelben Nähte auf einem schwarzen Körper. Das Oberste Gericht für geistiges Eigentum bestätigte die Schlussfolgerungen des Bezirksgerichts Tōkyō, indem es die Gesamtform der Schuhe umfassend berücksichtigte. Im Jahr 2023 entschieden die Gerichte in weiteren Fällen über Werke der angewandten Kunst und die Nutzung eines Werks im Internet.