Reform After a Decade of the Companies Act: Why, How, and to Where?
Abstract
Der Gesetzentwurf zur erstmaligen Reform des Gesellschaftsgesetzes seit dessen Verabschiedung 2005 wurde mittlerweile ins Parlament eingebracht. Er ist das Ergebnis von Beratungen, die im Jahr nach der Machtergreifung durch die DPJ 2009 begannen. Der Versuch, Publikumsgesellschaften die Besetzung des Boards mit mindestens einem unabhängigen Direktor zwingend vorzuschreiben, scheiterte nicht zuletzt daran, dass die Unterstützergruppen – einschließlich der Arbeitnehmer – den Ansatz der Priorisierung von Anlegerinteressen in der Corporate Governance nicht teilten. Stattdessen hat der Gesetzgebungsrat zahlreiche Änderungen beschlossen, die zur Lösung der Konflikte (Prinzipal-Agenten-Problem) zwischen Mehrheits- und Minderheitsaktionären beitragen könnten. Derartige Konflikte wurden zu einem gravierenden Problem, als mehrere neu gegründete Unternehmen nach ihrem Börsengang nicht weiter wuchsen und die Publikumsanleger ausbeuteten. Interessanterweise übte die LDP, die in der Zwischenzeit wieder an die Macht gelangt war, nachdem der Gesetzgebungsrat seine Beratungen abgeschossen hatte, politischen Druck aus, in den Entwurf eine Regelung aufzunehmen, welche die Unternehmen verpflichtet, in der Hauptversammlung „Gründe dafür zu nennen, dass keine unabhängigen Direktoren benannt wurden.“ Darüber hinaus äußerte die LDP sogar die Absicht, die Diskussionen zur Corporate Governance durch die Erstellung eines Corporate Governance-Kodex fortzusetzen. Diese Entwicklungen könnten darauf hinweisen, dass die Änderungen aus 2014 nicht isoliert zu betrachten sind, sondern einen Schritt auf dem Weg der japanischen Wirtschaft mit dem Ziel darstellen, die Anforderungen des Kapitalmarkts zu erfüllen.
(Die Redaktion)