Right to Know v. the Secrecy Law in Japan: Striking the Right Balance

Autor*innen

  • Marcelo Corrales

Abstract

Das „Recht zu Wissen“ ist ein allgemein anerkannter Grundsatz der Menschenrechte, der im Völkerrecht verankert ist. In Japan leitet sich dieses Recht aus der dortigen Verfassung ab und war im Gesetz zur Offenlegung von Verwaltungsinformationen von 2001 festgeschrieben. Im Dezember 2013 hat das japanische Parlament jedoch ein Gesetz zum Schutz von Staatsgeheimnissen verabschiedet, das Empörung unter juristischen Fachleuten, der Presse und Menschenrechtsorganisationen verursacht hat, da der zentrale Begriff der geheim zu haltenden Information nicht mit der erforderlichen Präzision definiert ist, was die journalistische Arbeit behindert und die Freiheit der Presse gefährdet. Die zentrale Frage nach der richtigen Balance zwischen legitimen Staatsinteressen an der Geheimhaltung von Informationen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Information ist für Japan noch nicht beantwortet. Der Beitrag versucht Teile einer Antwort zu formulieren.


(Die Redaktion)


Downloads

Veröffentlicht

2015-02-12

Zitationsvorschlag

M. Corrales, Right to Know v. the Secrecy Law in Japan: Striking the Right Balance, ZJapanR / J.Japan.L. 38 (2015), 189–200.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen