The New Act on International Jurisdiction in Japan: Significance and Remaining Problems

Autor*innen

  • Dai Yokomizo

Abstract

Der vorliegende Beitrag stellt Japans neu verabschiedete Vorschriften über die internationale Gerichtsbarkeit vor, welche eine der Säulen der jüngsten Reformen im japanischen internationalen Privatrecht darstellen:

Japans internationales Privatrecht lässt sich strukturell den kontinentaleuropäischen Rechten zuordnen. Die ersten kollisionsrechtlichen Vorschriften fanden sich im Hōrei (Rechtsanwendungsgesetz) und waren unter Einfluss des zweiten Gebhard-Entwurfs des deutschen BGB von 1887 und anderen herrschenden Auffassungen jener Zeit abgefasst worden. Die erste Novellierung des Hōrei erfolgte 1989 und konzentrierte sich vor allem auf die Regelung des internationalen Eherechts und das Eltern-Kind-Verhältnis. Die nächste Novelle erfolgte im Jahr 2006 mit dem Schwerpunkt auf Zivil- und Handelsangelegenheiten. Ergebnis der Reform von 2006 war ein neues „Gesetz über die allgemeinen Regeln betreffend die Anwendung von Gesetzen“, das am 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist.

Ausländische rechtskräftige Entscheidungen können gemäß Art. 118 des Zivilprozessgesetzes und Art. 24 des Zivilvollstreckungsgesetzes anerkannt und durchgesetzt werden. Auch diese Regelungen waren nach deutschem Vorbild gestaltet und wurden später nur leicht überarbeitet.

Während das japanische Recht also über bestimmte Vorschriften in Bezug auf Rechtswahl sowie Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile verfügte, ging man allgemein davon aus, dass es keine spezifischen Vorschriften zur Regelung der internationale Gerichtsbarkeit gebe. Dies hat sich mit der Verabschiedung des „Gesetzes zur teilweisen Änderung des Zivilprozessgesetzes und des Zivilsicherungsgesetzes“ geändert, das am 1. April 2012 in Kraft getreten ist. Es wird als das erste Gesetz zur internationalen Gerichtsbarkeit in Zivil- und Handelssachen in Japan angesehen.Ausgehend von den Hintergründen des Gesetzgebungsverfahrens, wobei insbesondere auf den Streit in der Lehre zwischen Einzelfallgerechtigkeit und Rechtssicherheit eingegangen wird, gibt der Verfasser einen zusammenfassenden Überblick über das Gesetz. Dabei werden u.a. die neuen Vorschriften zur internationalen Zuständigkeit in Verbraucher- und Arbeitssachen, bezüglich der geschäftlichen Tätigkeit von Ausländern in Japan und zur ausschließlichen Zuständigkeit behandelt. Sodann thematisiert derBeitrag die Bedeutung des Gesetzes und analysiert die verbleibenden rechtlichen Probleme aus gesetzgeberischer sowie internationaler Sicht: Obwohl das Gesetz unter dem Gesichtspunkt bewertet werden könne, dass es die einzelnen Voraussetzungen für die Annahme der internationalen Zuständigkeit transparenter und sachgerechter ausgestaltet habe, müsse es als unzureichend angesehen werden, da es weder den gesetzgeberischen Zweck ausreichend erfülle, noch Vorschriften über wichtige Probleme, wie etwa die Koordination paralleler Verfahren, bereitgestellt habe.

(Dt. Zusammenfass. durch d. Red.)

  

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Veröffentlicht

2012-10-01

Zitationsvorschlag

D. Yokomizo, The New Act on International Jurisdiction in Japan: Significance and Remaining Problems, ZJapanR / J.Japan.L. 34 (2012), 95–113.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen