Re-regulating Japan: Asbestos, Defectively Designed Buildings, and Secondhand Electrical Products
Abstract
Australien erwägt den Abschluß eines umfassenden Freihandelsabkommens mit Japan. Daher erhält die Entwicklung der japanischen Produktsicherheitsgesetzgebung und auch des Verbraucherschutzrechts insgesamt besondere Bedeutung. Allgemein trat in Japan in den Jahren der wirtschaftlichen Stagnation ab den frühern neunziger Jahren eine Verschärfung der Haftungsvorschriften, insbesondere hinsichtlich der Aufklärungspflichten, an die Stelle von Ex-ante-Regelungen. Gleichzeitig wurden auch als Reaktion auf entstandene Sicherheitsbedenken in großem Umfang Neuregelungen vorgenommen, insbesondere nach Bekanntwerden von Asbestverseuchungen, Planungsfehlern bei Gebäuden und Sicherheitsdefiziten bei Elektrogeräten. Japan nähert sich so einem globalen wirtschaftlichen Regelungsmechanismen entsprechenden, umfassenderen Regelungsmuster. Möglicherweise ist dies (wie in Australien) auch ein Schritt in Richtung einer Neugestaltung allgemeiner verbraucherschutzorientierter Produktsicherheitsregelungen nach dem Vorbild der jüngst überarbeiteten EU-Vorschriften. Japans Produktsicherheitsregime weicht jedoch immer noch von dem vieler anderen Industrieländern ab, insbesondere was die prominente Rolle der Strafverfolgung und das Schreckgespenst der Staatshaftung betrifft.
(Übersetzung durch die Red.)