Der Beitrag des japanischen Arzthaftungsrechts zur Qualitätssicherung in der medizinischen Behandlung

Autor*innen

  • Stefanie Bauer

Abstract

Japans Qualitätsstandards und Qualitätsmanagement genießen im Allgemeinen einen guten Ruf. Für den medizinischen Bereich scheint dies jedoch nur beschränkt zu gelten: Obwohl das japanische Gesundheitssystem als eines der besten weltweit gilt, gab es bis vor kurzem nur wenige Bemühungen zur Evaluation und Verbesserung der Qualität in der medizinischen Behandlung. Besonders die im Hinblick auf Behandlungsfehler weit verbreitete Praxis der Vertuschung von Behandlungsfehlern erschwerte in der Vergangenheit die Bemühungen um Qualitätsverbesserung und die Entwicklung von Fehlervermeidungsstrategien.

Auch das Arzthaftungsrecht als externes Mittel der Qualitätskontrolle versagte größtenteils ob der schwierigen institutionellen Bedingungen des japanischen Justizsystems einerseits und der wenig fortgeschrittenen Entwicklung der Arzthaftungsrechtsprechung andererseits.

Diese Situation ist jedoch sowohl auf institutioneller als auch auf arzthaftungsrechtlicher Ebene allmählich im Wandel begriffen, angestoßen etwa durch das Bekanntwerden skandalöser Behandlungsfehler, durch Patientenrechtsbewegungen und die Zunahme der Arzthaftungsklagen.

Der vorliegende Artikel diskutiert anhand relevanter Faktoren des japanischen Gesundheitssystems und der Ausgestaltung, Entwicklung und Handhabung des Arzthaftungsrechts, ob und auf welche Weise das japanische Arzthaftungsrecht angesichts seiner zunehmenden Bedeutung einen Beitrag zur Sicherstellung der Qualität ärztlichen Handelns leistet bzw. leisten kann, wobei die Fragestellung auch negative Auswirkungen wie etwa Tendenzen zur Defensivmedizin einschließt. Für diese Betrachtung wird die Arzthaftung eingebettet in andere Einflussfaktoren, die die Qualität der medizinischen Behandlung beeinflussen können, wie etwa die Gesamtsituation des japanischen Gesundheitswesens und die institutionellen Qualitätssicherungs- und –verbesserungsbemühungen, um dadurch eine gesamtinstitutionelle Einschätzung vornehmen zu können. Es wird gezeigt, dass trotz der erheblichen Fortschritte im Arzthaftungsrecht darunter vor allem der erleichterte Zugang zu Gerichten und Anwälten, Beweiserleichterungen für Patienten, die Bildung von Expertengremien und spezialisierten Richterkammern und die verstärkte Betonung von Patientenrechten angesichts der sonstigen Probleme, denen das japanische Gesundheitssystem gegenübersteht, auch das Arzthaftungsrecht nur einen beschränkten Beitrag zur Qualitätssicherung der medizinischen Behandlung leisten kann.

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Veröffentlicht

2012-10-01

Zitationsvorschlag

S. Bauer, Der Beitrag des japanischen Arzthaftungsrechts zur Qualitätssicherung in der medizinischen Behandlung, ZJapanR / J.Japan.L. 34 (2012), 139–180.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen