Protection of Cultural Properties in Japan (Part 1)

Autor*innen

  • Donatella Failla

Abstract

Die Grundlagen für Japans gegenwärtige Politik, Gesetzgebungsorgane und Rege-lungen betreffend das nationale Kulturerbe sind tief in den beiden Epochen Edo (1600-1868) und Meiji (1868-1912) verwurzelt. Diese dreihundert Jahre sind beispiel-haft für das Paradigma der „Bewahrung und Erneuerung in der Umgestaltung“ und stellen eine unermesslich wichtige Grundlage für die Kultur des heutigen Japan dar.

Dieser Artikel, der den ersten Teil einer längeren Forschungsarbeit darstellt, er-forscht und versucht den späten historischen Hintergrund der Edo- und Meiji-Epochen sowie Vorläufer der heutigen japanischen Gesetzgebung über Kulturgüter (bunkazai) zu erklären. Teil zwei, der die gegenwärtige Gesetzeslage sowie die Funktion von nationalen Museen und anderer kultureller Einrichtungen von 1950 bis heute darstellt und kommentiert, wird in der nächsten Ausgaben dieser Zeitschrift erscheinen.

Die Edo-Epoche war durch die Festigung und die Selbsterhaltung des feudalistischen gesellschaftspolitischen Systems sowie durch die Bildung der chônin gekenn-zeichnet, des städtischen Bürgertums, einer kulturellen und wirtschaftlichen Kraft von höchster Wichtigkeit in der nachfolgenden Umgestaltung der Gesellschaft. Vollkommen versteinert und auf sich selbst konzentriert, brach der Edo-Feudalismus in der Mitte des 19. Jahrhunderts schnell in sich zusammen. 1868 folgte ihm die Meiji-Ära nach, wörtlich die „Aufgeklärte Herrschaft“, die auf volle Wiederherstellung der kaiserlichen Macht und auf Modernisierung abzielte (kindaika). „Japans Selbstisolierung“ (sakoku), sanktioniert durch die Gesetze der Shôgun, folgte „Japans Öffnung“ (kaikoku) gegen-über dem Rest der Welt und sein Eintritt in weltweiten politischen und wirtschaftlichen Wettbewerb.

Die Meiji-Reformen wurden über einen Zeitraum von über 100 Jahren (etwa 1790-1890) sowohl durch internen ideologischen Druck als auch durch politischen Druck von außerhalb vorbereitet. Ein merklicher Trend für ideologischen und politischen Wandel hatte im späten 18. Jahrhundert begonnen, kulminierte in der Mitte des 19. Jahrhunderts, während der letzten Jahre des „Endes der Shogunats“ (bakumatsu), und kam später, in den reifen Jahren der Meiji-Ära, zur Ruhe. Während dieser Zeit-spanne stellten die Entwicklung der politischen Wahrnehmung von Kunstproduktion, die Änderungen in der Kunstideologie und die fortschrittliche Ausarbeitung einer um-fassenden Sichtweise von kulturellem Erbe als nationales Erbe entscheidende Wende-punkte in der Entwicklung der Kulturgeschichte des modernen Japan dar. Die Meiji-Ära brachte beeindruckende, vielfältige Erneuerungen mit sich, die eine Modernisierung der politischen und verwaltungsrechtlichen Struktur des Landes bezweckten und aus Japan einen aktiven Protagonisten in der Geschichte der internationalen Beziehungen machten sollten. Die Meiji-Herrschaft war eine plötzliche und unwiderrufliche politische Kehrtwende, die dramatischen und weiten Konsequenzen für das kulturelle Erbe Raum gaben. In den frühen Jahren der Meiji-Herrschaft, als die neue Staatsideologie Shintô gegründet wurde, wurden ganze Teile der japanischen Gesellschaft – namentlich die Samurai-Kaste und der buddhistische Klerus – entweder vollkommen entlegitimiert oder radikal redimensioniert, während die Klasse der Künstler und Hand-werker, die ihnen über Jahrhunderte gedient hatte, in Armut, gesellschaftlicher Zurück-weisung und Bedeutungslosigkeit versank. In derselben Zeit mussten die umfangreichen Kunstsammlungen, die über die Jahrhunderte von vielen daimyô- und auch samurai-Traditionen aufgebaut worden waren, ideologische Vorurteile und Zerfall erleiden, während viele buddhistische Klöster, Denkmäler und Tempel, Bilder, Objekte und Relikte aufgrund des Bildersturms und der Fremdenfeindlichkeit der haibutsu-kishaku-Bewegung zerstört wurden. Erst viel später, im Jahre 1897, wurde das erste nationale Fürsorgegesetz unter dem Titel „Gesetz zum Schutz von alten Tempeln und Schreinen“ (Koshaji hozon-hô) erlassen.

Dennoch hing die Schärfung einer umfassenden Sichtweise von Japans kulturellem Erbe wie überall weithin von der Entwicklung einer breiten und beständigen Kenntnis des Staatsgebietes und seiner Kunst und Kultur ab; außerdem war sie von Methoden und Klassifikationssystemen abhängig, mit denen diese Kenntnisse dokumentiert, beschrieben, wiedergegeben und übermittelt werden konnten. Die erste Erhebung, die eine nationale Sichtweise von kulturellem Erbe ausdrückte, wurde 1795-96 durchgeführt. Konzipiert und angeordnet von den Mächten des Shogunats, sollte diese Erhebung Informationen und Dokumentationen über gewisse Kategorien von Objekten zusammentragen, die kulturelle und ideologische Symbole für die mächtigen Schichten der japanischen Gesellschaft darstellten.

Während der Meiji-Herrschaft wurden verschiedene ausführliche Erhebungen in zu-nehmend größeren Teilen des japanischen Staatsgebiets und über zunehmend weitere Kategorien und Arten von Objekten durchgeführt. Die ideologische Fracht und die Ziele dieser Erhebungen – die 1872 unter der Führung und Verantwortung der Museumsabteilung (Hakubutsu Kyoku) des Bildungsministeriums (Monbushô) begannen und 1897 endeten – variierte je nach politischen Bedürfnissen zu verschiedenen Zeitpunkten und je nach Prioritäten, die den Staatsinteressen geschuldet waren.

Die politischen Strategien der Meiji-Zeit waren in Konzeption und Aktion an sich pragmatisch, wie es in den Slogans „ermutige die Industrie, fördere die Produktion“ (shokusan kôgyô) und „das Alte schätzen, vom Neuen profitieren“ (kôko rikon) zum Ausdruck kommt. Im Gebiet der Kultur verfolgten die Meiji-Herrscher Staatsherrschaft über religiöse Traditionen und eine deutliche Orientierung in Richtung auf utilitaristische Sichtweisen und Errungenschaften. Über buddhistische Tempel und ihre Kunstobjekte wurde eine starke Staatskontrolle aufgebaut, um ihre Bedeutung und Nutzen als Kulturwaren anstelle von religiösen Gegenständen zu betonen. Außerdem wurde alte japanische Kunst als nützlich angesehen, weil sie Inspirationsquellen für die zeitgenössische Kunstproduktion lieferte: Auf diese Weise konnte Japan teure Stücke ins Aus-land verkaufen und so Anerkennung in der Völkergemeinschaft ernten. In den 1880ern unternahmen Meiji-Herrscher verschiedene Initiativen und führten eine Kulturpolitik ein, welche die Kultur in die Einflusssphäre der Ideologie des kaiserlichen Systems (tennôsei ideorogii) brachte.

Wichtige Einflüsse, Innovationen und Entdeckungen kamen von „angeworbenen Ausländern“ (oyatoi gaikokujin) der westlichen Welt, aus Europa und den Vereinigten Staaten von Amerika, die in Japan als Lehrer und professionelle Berater auf den verschiedensten Gebieten von Kunst und Wissenschaft arbeiteten. Diese trugen zum Er-wecken und Ausweiten der öffentlichen Wahrnehmung in Bezug auf die Motivation der Erhebungen, der Bewahrung und des Schutzes von kulturellem Erbe in seinen verschiedenen Aspekten bei. Darüber hinaus hielten auf diesem Wege neue Kunsttechniken aus dem Westen Einzug sowie neue Methoden, archäologische Funde und Antiquitäten zu erforschen und zu interpretieren.

Unter den Ideen, Begriffen, Konzeptionswerkzeugen und Klassifikationssystemen, die in der Atmosphäre der großen Kulturbürokratie der Meiji-Epoche in Gebrauch kamen, waren einige von feudalistischen Traditionen übernommen, und einige wurden in Japans Kultursystem aus den westlichen Kunstkategorien der Renaissance eingepflanzt. Zum Beispiel wurde der Schlüsselbegriff „Schatz“ (hômotsu), der von den Meiji-Reformern aus dem Feudalismus übernommen worden war, zu kokuhô oder „nationaler Schatz“ verändert. Dieses Konzept, das auch im heutigen Japan noch prä-sent ist, ist ein sehr wichtiges Mittel, um den Status, den Rang und die hochsymbolische Bedeutung von national anerkannten Meisterwerken zu definieren, die zur Darstellung von außergewöhnlichen ästhetischen und künstlerischen Werten bestimmt sind. Auf der anderen Seite existierten Begriffe und Konzepte entsprechend den westlichen Kategorien wie „die schönen Künste“, „Malerei“, „Bildhauerei“ und „Architektur“ in Japans Kunsttradition nicht. Sie mussten in der frühen Meiji-Epoche neu erfunden werden, indem die ursprünglichen westlichen Begriffe exakt übersetzt wurden. Auf diese Weise wurden die Wortschöpfungen bijutsu, kaiga, chôkoku und kenchiku entwickelt und seitdem als Klassifikationsmittel angewandt.

Die Neubewertung der Edo-Stadtkultur und der Ukiyoe-Kunst, die in der Mitte der Meiji-Ära begann, und die Migei-Undō-Bewegung für das Volkshandwerk Mitte der 1920er Jahre erweiterten das Bewusstsein von der Komplexität und Reichhaltigkeit von populärer Kunst und Handwerkstraditionen.

Gegen Ende der Meiji-Epoche war die ideologische Hauptströmung der Kulturerbe-Politik und der Staatsintervention im speziellen Gebiet von Kulturgütern klar festgelegt. Die Gesetze, die während der Taishô- (1912-1926) und Shôwa- (1926-1989) Epochen eingeführt wurden, veranschaulichen die Verpflichtung des Staates, fortschreitend seine Verantwortung für den Schutz von Natur, Umwelt und Architektur auszuweiten und das Bestreben, den Schutz für sowohl „nationale Schätze“ (kokuhô) als auch „wichtige Kunstobjekte“ (jûyô bijutsuhin) zu verbessern. Die Gesetze und Verordnungen, die zwischen 1919 und 1949 erlassen wurden – obwohl sie alle 1950 aufgehoben wurden – geben uns eine Gesamtidee von der erweiterten Staatsverpflichtung zum Schutz von Kulturgütern und nationalem Erbe zwischen den zwei Weltkriegen.

Nach dem zweiten Weltkrieg wurden zwei neue Abteilungen im Bildungsministerium eingerichtet: Die Abteilung für die Förderung der Künste (1945), deren Aufgabe darin bestand, nationale Kultur wiederzubeleben und aktiv zeitgenössische Kunst und Kultur zu fördern, und die Abteilung für den Schutz von Kulturgütern (1949). Das neue Gesetz zum Schutz von Kulturgütern (Bunkazai hogo-hô), das 1950 verkündet wurde und auch heute noch in Kraft ist, hob alle früheren Gesetze auf und führte in die Liste der geschützten Objekte zwei neue Kategorien ein: die „immateriellen Kulturgüter“ (mukei bunkazai) und die „verschütteten Kulturgüter“ (maizô bunkazai).

(deutsche Übersetzung durch die Redaktion)

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Veröffentlicht

2004-10-01

Zitationsvorschlag

D. Failla, Protection of Cultural Properties in Japan (Part 1), ZJapanR / J.Japan.L. 18 (2004), 67–107.

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Abhandlungen