Japanese Corporate Law: Important Cases in 2011

Autor*innen

  • Eiji Takahashi
  • Tatsuya Sakamoto

Abstract

Der Beitrag stellt vier aktuelle Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes vor, denen besondere Bedeutung für die Weiterentwicklung des Gesellschaftsrechts unter der Geltung des neuen Gesellschaftsgesetzes von 2005 zukommt.

In den ersten beiden Entscheidungen, die kurz nacheinander ergingen, hat der OGH geklärt, welches der angemessene Preis für einen Rückkauf von Aktien durch die Gesellschaft von Aktionären ist, die einer Restrukturierung derselben widersprochen haben (Art. 786 Abs. 2 GesG). Die Frage war in der instanzgerichtlichen Entscheidungspraxis mit Blick auf den für die Wertermittlung maßgeblichen Zeitpunkt umstritten. Der Gerichtshof hat klargestellt, dass es auf den Zeitpunkt ankomme, zu dem die Aktionäre ihren Anspruch auf einen Rückerwerb durch die Gesellschaft geltend machten.

In der dritten Entscheidung ging es um die Frage, ob ein Gläubiger einer Gesellschaft mit Liquiditätsproblemen seine Ansprüche direkt gegen einen Hauptaktionär geltend machen kann, der diese dominiert und Gesellschaftsvermögen beiseite geschafft hatte, obwohl er kein Mitglied des Verwaltungsrates war. Das Distriktgericht Nagoya hat dies in Analogie zu Art. 429 Abs. 1 GesG bejaht und den Aktionär als de facto vertretungsberechtigtes Verwaltungsratsmitglied angesehen.

Die letzte Entscheidung befasst sich mit dem Problem missbräuchlicher Gesellschaftsspaltungen, die dem Zweck dienen, die abgespaltene Gesellschaft schuldenfrei weiterführen zu können. Das Distriktgericht Fukuoka hat einem Gläubiger einen Durchgriff auf die abgespaltene Gesellschaft wegen einer Forderung gegen die Altgesellschaft zuerkannt.

(Übers. durch d. Red.)

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Veröffentlicht

2012-04-01

Zitationsvorschlag

E. Takahashi, T. Sakamoto, Japanese Corporate Law: Important Cases in 2011, ZJapanR / J.Japan.L. 33 (2012), 215–239.

Ausgabe

Rubrik

Rechtsprechung