Aktueller Stand der Entschädigung für den Reaktorunfall im Kernkraftwerk Fukushima Daiichi – unter Berücksichtigung der jüngsten Änderungen der Interimsrichtlinien

Autor*innen

  • Mina Wakabayashi

Abstract

Der Beitrag analysiert den aktuellen Stand bei der Entschädigung für den Atomunfall von Fukushima. Noch immer können viele Menschen, die 2011 entweder aufgrund staatlicher Anordnung evakuiert wurden oder „freiwillig“ aus Angst vor Schäden durch die ausgetretene Strahlung ihre Wohnorte verlassen haben, nicht an ihre Heimatorte zurückkehren. Außer in direkten Verhandlungen mit dem Betreiber des Unglücksreaktors, TEPCO, und im Rahmen von Schlichtungsverfahren vor einem speziellen ADR-Zentrum für Nuklearschäden machen die Opfer ihre Ansprüche nach dem einschlägigen Atomhaftungsgesetz inzwischen häufiger auch vor Gericht geltend. Dabei haben sie gegen den Widerstand TEPCOs durchgesetzt, dass die sogenannten Interimsrichtlinien, die das Streitbeilegungskomitee für Atomschäden 2011 als Grundlage für die Entschädigung erarbeitet hat, nur als Mindeststandard für die Art der ersatzfähigen Schäden und die Höhe der zu zahlenden Beträge angesehen werden. Insbesondere mehrere Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs im März 2022 haben verdeutlicht, dass die Richtlinien in ihrer bisherigen Fassung unzureichend waren. Das Streitbeilegungskomitee hat daher jüngst durch einen Fünften Zusatz zu den Interimsrichtlinien nicht nur den nicht abschließenden Charakter der Richtlinien klargestellt, sondern auch die Standards für die Ersatzfähigkeit der verschiedenen Schadenspositionen, nicht zuletzt der psychischen Schäden angepasst. Der Beitrag unterzieht diese Änderungen einer kritischen Würdigung. Auch wenn der Fünfte Zusatz gewährleisten soll, dass jedes Opfer seine adäquat kausal durch den Reaktorunfall verursachten Schäden den Umständen des Einzelfalls entsprechend ersetzt verlangen kann, bleiben gewisse Probleme weiterhin bestehen. Einige nach Veröffentlichung des Fünften Zusatzes ergangenen Gerichtsurteile gehen denn auch über die geänderten Richtlinien zugunsten der Opfer hinaus.

(Die Redaktion)

Veröffentlicht

2025-11-18

Zitationsvorschlag

M. Wakabayashi, Aktueller Stand der Entschädigung für den Reaktorunfall im Kernkraftwerk Fukushima Daiichi – unter Berücksichtigung der jüngsten Änderungen der Interimsrichtlinien, ZJapanR / J.Japan.L. 59 (2025), 1–27.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen