Kollektiver Rechtsschutz in Japan

Autor*innen

  • Shun Itō

Abstract

Bei Verbraucherstreitigkeiten ist es aufgrund des Ungleichgewichts beim Informationsstand und bei der Verhandlungsmacht sowie des unverhältnismäßigen Aufwands häufig nicht zu erwarten, dass Verbraucher*innen selbst gegen Unternehmer klagen. Daher erscheint ein Instrument als nützlich, das es Verbraucherverbänden ermöglicht, im Interesse der Verbraucher*innen Klage zu erheben. In Japan wurde das Entschädigungsverfahren im Jahr 2016 als ein solches Instrument auf der Grundlage des Gesetzes über besondere Regeln für das Verbraucherverfahren eingeführt.

Das Entschädigungsverfahren ist zweistufig aufgebaut: Die erste Stufe ist die Klage auf Feststellung einer gemeinsamen Verpflichtung, die zweite ein vereinfachtes Festsetzungsverfahren. Im ersten Schritt wird festgestellt, ob ein Unternehmer eine generelle abstrakte Zahlungsverpflichtung gegenüber einer Vielzahl von Verbraucher*innen im Zusammenhang mit Verbraucherverträgen hat. Im zweiten Schritt wird – ausgehend vom Bestehen dieser Verpflichtung – zügig entschieden, ob und in welcher Höhe dem/der einzelnen Verbraucher*in ein Anspruch zusteht. In beiden Stufen wird das Verfahren von einem bestimmten qualifizierten Verbraucherverband geführt, der vom Premierminister besonders zugelassen ist.

Seit seiner Einführung wurde das Entschädigungsverfahren jedoch kaum genutzt. Angesichts dieser Situation wies der Überprüfungsausschuss für dieses Gesetz auf die Notwendigkeit einer starken Unterstützung hin. Infolgedessen wurde im Jahr 2022 eine Gesetzesänderung vorgenommen, die im Wesentlichen die Einbeziehung des Schmerzensgeldes, die Erweiterung des Beklagtenkreises, die Flexibilisierung von Vergleichen und die Verstärkung der Informationsbereitstellung für Verbraucher*innen umfasst.

Dennoch bestehen weiterhin Herausforderungen. Die finanzielle Basis der bestimmten qualifizierten Verbraucherverbände ist schwach, daher wird eine staatliche Förderung gefordert. Zudem sind die Ansprüche, die im Rahmen des Entschädigungsverfahrens geltend gemacht werden können, nach wie vor erheblich eingeschränkt, was noch Raum für eine Überprüfung lässt. Für die Weiterentwicklung des Instruments wird eine konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten erhofft.

Veröffentlicht

2025-11-18

Zitationsvorschlag

S. Itō, Kollektiver Rechtsschutz in Japan, ZJapanR / J.Japan.L. 59 (2025), 203–222.

Ausgabe

Rubrik

Vorträge