L’Orientalisme juridique et droit japonais

Autor*innen

  • Chiara Gallese

Abstract

Die Diskussion um den sogenannten „Orientalism“, eine verzerrte Wahrnehmung außereuropäischer Kulturen, spielt im Bereich der Rechtsvergleichung noch immer eine Rolle. In Europa und speziell in Italien wird das Recht Japans nach wie vor oftmals aus einer orientalistischen Perspektive betrachtet.

Dem japanischen Recht ist in der Vergangenheit keine bedeutende Rolle beigemessen worden. Als Ausländer erstmals in Kontakt mit Japan traten, wies das Recht des Landes keine den westlichen Rechten vergleichbare rechtlichen Strukturen auf, wie sie sich bei jenen aus dem römischen Recht entwickelt hatten. Auch fehlte es an umfassenden Kodifikationen in den einzelnen Rechtsgebieten, wie sie für das kontinentaleuropäische Recht typisch sind. Das führte zu der Annahme, dass Japan kein Rechtsstaat sei und aus kulturellen Gründen dem Aufbau einer „modernen“ Rechtsordnung kritisch gegenüber stehe. Die häufigsten Argumente, die für diese These aus orientalistischer Sicht vorgebracht werden, sind anthropologische und soziologische Konzepte wie „Zivilisation“, „Identität“, „Kultur“, „Ethnizität“. Diese Begriffe werden vielfach diskutiert und ihre Bedeutung variiert von Autor zu Autor. Das japanische Verständnis des Rechts wird aus dieser Perspektive als „einzigartig“ und geprägt von „Kultur“ und konfuzianischem Denken eingestuft. Bei der Analyse von Publikationen verschieden­ster Rechtswissenschaftler, ausländischer wie japanischer, zeigt sich, dass diese Argumentationslinie von erheblicher Konstanz ist.

In der italienischen Rechtswissenschaft spielt die Rechtsvergleichung mit Japan nur eine äußerst marginale Rolle. Der wichtigste Grund hierfür ist, dass die Rechtsvergleichung als Disziplin in Italien insgesamt gegenüber den für die juristische Ausbildung als „fundamental“ eingestuften Fächern als unwichtig erachtet wird. Entsprechend interessieren sich nur wenige graduierte Studierende für das Fach und von diesen ist so gut wie niemand auf das japanische Recht fokussiert. Hinzu kommt, dass keine rechtswissenschaftliche Fakultät in Italien Kurse zum Erlernen der juristischen japanischen Fachsprache anbietet. Interessierte Wissenschaftler sind deshalb auf westliche, in der Regel englische Quellen angewiesen, was zu einer erheblichen Verengung des vergleichenden Blickwinkels führt.

Insgesamt muss man feststellen, dass weithin nach wie vor eine orientalistisch geprägte Sicht die Rechtsvergleichung mit Asien prägt. Es wäre wünschenswert, dass sich für den Umgang mit asiatischen Rechten eine objektive Sichtweise durchsetzt, die auf die Differenzierung zwischen „Ost“ und „West“ verzichtet. Auch sollte von kulturbasierten Erklärungsansätzen Abstand genommen werden, denen lediglich ein zweifelhafter wissenschaftlicher Wert zukommt. Wenn es uns nicht gelingt, eine dauerhafte Lösung für dieses Problem zu finden, wird die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den asiatischen Rechten weiterhin defizitär bleiben.

(Die Redaktion)

Veröffentlicht

2016-12-13

Zitationsvorschlag

C. Gallese, L’Orientalisme juridique et droit japonais, ZJapanR / J.Japan.L. 42 (2016), 137–152.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen