An Earlier Experience of Lay Involvement in Court Decisions in Japan – The Jury 1928–1943

Autor*innen

  • Andrew R. J. Watson

Abstract

Im August 2009 wurden nach langer Vorbereitung und mit großer Öffentlichkeitswirkung gemischte, saiban-in Gerichte eingeführt, bei denen Berufsrichter und zufällig ausgewählte Laienrichter in Prozessen, die schwere Straftaten zum Gegenstand haben, gemeinsam über Schuld und Strafe entscheiden. Diese Gerichte stellen nicht Japans ersten Versuch dar, die Öffentlichkeit an der Entscheidung in Strafprozessen zu beteiligen. Bereits von 1928 bis 1943 gab es ein Jury-System, welches jedoch nicht erfolgreich war.

Dieser Beitrag befasst sich mit den Gründen für die Rezeption westlichen Rechts in Japan am Ende des 19. Jahrhunderts, dem wachsenden Interesse an einem Jury-System sowie der von Anwälten angeführten Bewegung, welche letztlich die Einführung eines solchen Systems bewirkte.

Der Beitrag beschreibt die wesentlichen Merkmale des Jury-Gesetzes von 1923 sowie die von Regierung, Befürwortern des Jury-Systems und der Presse eingeleiteten Maßnahmen zur Bekanntmachung in der Öffentlichkeit sowie der reibungslosen Einführung des Jury-Systems. Ebenso wird die Funktionsweise des Systems von dessen Beginn 1928 bis zu dessen Ende 1943 vorgestellt. Nach einem vielversprechenden Beginn in den ersten beiden Jahren sank die Zahl der von Jurys entschiedenen Fälle merklich und lag im Jahr 1942 bei lediglich zwei Fällen. Das Jury-Gesetz von 1923, welches noch bei seinem Inkrafttreten von vielen als bedeutend für die Demokratie sowie als „Palladium der Freiheit“ angesehen wurde, galt nunmehr als irrelevant und als Fehler. Im Anschluss werden die verschiedenen miteinander zusammenhängenden Faktoren beschrieben, welche zu dieser Entwicklung führten.

Einige Charakteristika des Gesetzes selbst sorgten dafür, dass das System für Angeklagte wenig attraktiv war. Insbesondere konnten Richter so oft es ihnen beliebte, bestimmen, dass der Fall von einer anderen Jury erneut gehört werden sollte. Das Gesetz wurde von einigen Wissenschaftlern als nicht funktionsfähige Kompromisslösung derjenigen beschrieben, die sich für Jurys aussprachen, sowie derjenigen in der Regierung, die Sorge vor ungerechtfertigten Freisprüchen hatten. Diese Sorgen gingen bis auf die 1870er Jahre zurück, in denen die Einführung von Jurys das erste Mal diskutiert wurde.

Bedeutend war auch die Haltung der Justiz, deren Rolle eine ganz andere war als in anderen Verfahren. Einige Richter bemühten sich, dem neuen System zum Erfolg zu verhelfen. Die Mehrheit jedoch fühlte sich in ihrer Stellung als Richter bedroht und gab sich nur wenig Mühe. Eine negative Haltung gegenüber dem Jury-System beschränkte sich zudem nicht allein auf Richter, sondern fand sich auch bei vielen Staatsanwälten und teilweise auch Anwälten.

Kulturelle Besonderheiten trugen zusätzlich zur Unbeliebtheit des Systems bei. Eine Neigung, sich dem Beamtentum in Form der Richter anzuvertrauen, sowie ein fehlendes Vertrauen in die Fähigkeiten der Mitbürger führten dazu, dass Japaner dem Jury-System von Beginn an misstrauten und die Angeklagten sich für Verfahren vor dem Richter entschieden.

Dem Jury-System nicht zuträgliche historische Bedingungen spielten ebenso eine große Rolle für den Misserfolg des Systems. Als 1928 zum ersten Mal von diesem Gebrauch gemacht wurde, hatte sich das politische Klima gegenüber den vergleichsweise liberalen Jahren der Taishō-Epoche bereits erheblich gewandelt. Japan begann seinen Abstieg in den Militarismus, Totalitarismus und Krieg und erstickte das auf demokratischen Prinzipien basierende Jury-System so bereits im Keim.

Der Beitrag befasst sich im Folgenden mit den Versuchen, das Jury-System unmittelbar nach Ende des Zweiten Weltkriegs wiederzubeleben, und beleuchtet die Gründe, aus denen dieser Versuch scheiterte.

Auch auf die Funktionsweise des Jury-Systems von 1963 bis 1972 auf Okinawa zu Zeiten der Verwaltung durch die USA wird hingewiesen. Über die Diskussionen an Universitäten in den 60er Jahren über eine mögliche Wiedereinführung des Jury-Systems wird berichtet. Auch auf die von Enthüllungen über Fehlurteile angefachte breitere Debatte der letzten ca. zwei Jahrzehnte des 20. Jahrhunderts wird Bezug genommen.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass der große Kontrast zwischen dem augenscheinlichen Funktionieren des gemischten, saiban-in, Gerichts und dem Schicksal des Jury-Systems von 1928 bis 1943 weitergehende Untersuchungen verdient.

(Die Redaktion)

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Veröffentlicht

2016-12-13

Zitationsvorschlag

A. R. J. Watson, An Earlier Experience of Lay Involvement in Court Decisions in Japan – The Jury 1928–1943, ZJapanR / J.Japan.L. 42 (2016), 153–178.

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Abhandlungen