Transparenz in Steuersachen in Japan

Autor*innen

  • Yuri Matsubara

Abstract

Der Kampf gegen die internationale/grenzüberschreitende Steuerhinter­ziehung (und Geldwäsche) ist spätestens seit 2011 ein weltweit verbreitetes politisches Motiv.

Im ersten Abschnitt (I.) wird nach einer Einführung ins Thema die Gesetzgebungsgeschichte sowie der Hintergrund der mit diesem Motiv zusammenhängenden Verabschiedung des japanischen Steueridentifikations- und Sozialversicherungsnummerngesetzes (TIN-Gesetz), das im Jahr 2017 in Kraft trat, dargestellt. Theoretisch gibt es seitdem japanweit die sog. zentrale Datenbank für alle betreffenden Bürger. Jedoch ist es nur dem Steuerpflichtigen möglich, seine (eigenen) Daten (jährliches Einkommen, Sozialversicherungsausgaben, Kosten medizinischer Behandlungen, Renten u.a.) bedingungslos abzurufen. Hingegen haben japanische Behörden und Arbeitgeber die Pflicht, die persönliche Daten von Steuerpflichtigen/Mitarbeitern zu schützen.

Das TIN-Gesetz wird in Japan als „lex specialis“ gegenüber dem allgemeinen Gesetz zum Schutz personenbezogener Informationen (GSPI) angesehen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass Steuerpflichtige in Japan durch das TIN-Gesetz geringeren Schutz gegenüber den Behörden im Vergleich zu anderen Ländern haben. Sein Zweck besteht lediglich darin, ein Sondergesetz für TIN zu schaffen, nachdem in großem Umfang Informationen über Renten beim derzeitigen japanischen Sozialamt und der japanischen Rentenorganisation abgeflossen sind. Die Einführung der TIN beeinflusst auch die meisten japanischen Finanzinstitute, da künftig alle Konten bei japanischen Banken von der Verwaltung (Fiskus und japanischer Finanzaufsicht) zu überprüfen sind. In der Praxis haben die damit verbundenen bürokratischen und komplizierten Verfahren ziemlich große Probleme verursacht.

Neben der Einführung der TIN als innerstaatliche Maßnahme und weiteren Maßnahmen hat Japan mit Blick auf internationale Bemühungen zur Schaffung von Steuertransparenz bereits entsprechende multilaterale Abkommen unterzeichnet. Es ist deshalb bereits möglich, von anderen Ländern über deren Be­hör­den benötigte Informationen über Einkünfte von Steuerpflichtigen zu sammeln.

Transparenz in Steuersachen wird durch die genannten Maßnahmen nur weiter gestärkt, denn bereits vorher hatte die Finanzverwaltung viele Möglichkeiten der Informationsbeschaffung (Abschnitt II.). Jedoch sind die Folgen der erweiterten Möglichkeiten noch vorsichtig zu bewerten, weil noch nicht klar ist, ob die Rechte von Steuerpflichten ausreichend beachtet werden (Abschnitt III.). Die japanische Rechtsprechung ist im Vergleich zu anderen Ländern in der Regel etwas nachsichtiger gegenüber der Verwaltung und der Gesetzgebung (fehlende Verankerung des Verhältnisprinzips in der japanischen Verfassung). Während vom Steuerpflichtigen Transparenz verlangt wird, ist die japanische Finanzverwaltung selbst weniger transparent, was zu einem großen Teil aber am Steuergeheimnis zum Schutz des Steuerpflichtigen liegt (Abschnitt IV.).

(Die Redaktion)

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Veröffentlicht

2018-12-06

Zitationsvorschlag

Y. Matsubara, Transparenz in Steuersachen in Japan, ZJapanR / J.Japan.L. 46 (2018), 181–214.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen