Change and Continuity in Japanese Criminal Justice

Autor*innen

  • Erik Herber

Abstract

Es wird behauptet, dass als Folge “strafpopulistischer” Einflüsse die japanische Strafjustiz strenger wird, da immer mehr Menschen immer strengere Strafen erhalten. Die „traditionelle“ japanische Herangehensweise an die Justiz, oft – zutreffend oder nicht – als rehabilitations- und wiedereingliederungsorientiert qualifiziert, sei im Begriff, einem mehr strafenden, vergeltenden Charakter zu weichen.

Dennoch sind die Fälle eines Absehens von der Anklageerhebung und der Aussetzung von Strafen zur Bewährung anteilsmäßig stabil geblieben (gewalttätige, „schwere“ Straftaten inbegriffen) und scheinen daher immun gegen das bisherige „strafpopulistische“ Klima zu sein. Diese Prozentsätze sind bedeutend, wurden sie doch oft als Symptome oder Beweis für einen rehabilitations- und wiedereingliederungsorientierten Charakter der Japanischen Strafrechtspflege interpretiert. Wie kann dieser scheinbare Widerspruch zwischen einem zunehmend vergeltungsorientierten Verurteilungsklima und unveränderter Praxis hinsichtlich des Absehens von Anklage oder Strafe verstanden werden? Dies ist die wichtigste Frage, die dieser Aufsatz behandelt. Hierzu werden statistisches Material, Urteile, Kommentare und Dokumente usw. der zuständigen Behörden sowie Zeitungsartikel herangezogen.

Nach einer kurzen Charakterisierung der bisherigen Tendenzen der Bestrafung analysiert der Text den Entscheidungsfindungsprozess hinsichtlich der Verfolgung und Verurteilung im vorprozessualen und prozessualen Stadium. Basierend auf dieser Analyse wird argumentiert, dass die Entscheidungsfindungspraktiken die Beibehaltung einer Art von Strafjustiz ermöglichen, die weniger durch eine bestimmte strafphilosophische Orientierung als durch eine Betonung der Autoritätshörigkeit auf der einen Seite und einem relativen Mangel an Verantwortlichkeit derer, die die Entscheidungen treffen auf der anderen Seite, charakterisiert ist.

Die Unanfälligkeit insbesondere der Strafverfolgungs- und Entscheidungspraxis gegenüber strafschärfenden Tendenzen hat wichtige Konsequenzen, wenn man sich einige der Reformen vor Augen führt, die die japanische Regierung einführt und einführen wird. Strafjustiz kann damit, möglicherweise mehr als je zuvor, zu einer Justiz der Staatsanwälte werden.

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Veröffentlicht

2010-04-01

Zitationsvorschlag

E. Herber, Change and Continuity in Japanese Criminal Justice, ZJapanR / J.Japan.L. 29 (2010), 137–152.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen