Disciplinary Procedures

What It Tells Us about Practicing Attorneys in Japan

Autor*innen

  • Masako Kamiya

Abstract

Durch ein System von obligatorischer Registrierung und ihre Kompetenz zu Disziplinarmaßnahmen beaufsichtigen Anwaltskammern das Berufsethos der praktizierenden Anwaltschaft in Japan. Allerdings scheint die Vorstellung, dass die Kompetenz zu Disziplinarmaßnahmen notwendig sei, um die Unabhängigkeit und Selbstständigkeit der Anwaltskammern und Anwaltschaft zu garantieren, aus der Zeit gefallen, wenn sich Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen eher als Dienstleister und Dienstleisterinnen denn als Hüter und Hüterinnen von Grundrechten und Grundfreiheiten begreifen.

Sind die Verfahren der Anwaltskammern hilfreich für Menschen, die mit Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen unzufrieden sind? Die öffentlichen Beschwerdestellen der Anwaltskammern lösen keine Konflikte, sondern beraten diejenigen, die sich beschweren, und viele von ihnen scheinen zufrieden, die Gelegenheit erhalten zu haben, ihre Beschwerden zu äußern. Auch die altnativen Streitbeilegungsverfahren der Anwaltskammern scheinen nicht zufriedenstellend für die kleine Zahl der Personen, die so Zahlungsansprüche gegen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen geltend machen. Jeder kann den Beginn eines zweistufigen Disziplinarverfahrens beantragen. Disziplinarkomitees sind eingerichtet, um haltlose und unseriöse Vorwürfe zurückzuweisen, und Beurteilungskomitees prüfen und bewerten die Beweise. Wenn zwei Disziplinarkomitees, das der lokalen Anwaltskammer und das der nationalen Vereinigung der japanischen Anwaltskammern (JFBA) einen Antrag auf Disziplinarmaßnamen abgelehnt haben, ruft die JFBA einen Prüfungsausschuss ein. Damit haben die Antragsteller die Möglichkeit, jede nachteilige Entscheidung zu beanstanden. Werden Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen tatsächlich gemaßregelt? Definitiv in Fällen von schweren Straftaten, jedoch regelmäßig nicht in Fällen, in denen die Mandantschaft das Gefühl hat, ihren Prozess aufgrund von Anwaltsfehlern verloren zu haben. Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen nehmen Disziplinarverfahren ernst, da sie aus der Anwaltskammer ausgeschlossen werden könnten; sie werden benachrichtigt und angehört und die Vorwürfe werden von unparteiischen und unabhängigen Juroren und Jurorinnen verhandelt. Gemaßregelte Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen können gegen die Entscheidungen der Anwaltskammer oder der JFBA vor dem OG Tōkyō und dem OGH vorgehen, aber die Erfolgsaussichten sind gering.

Die Kompetenz zu Disziplinarmaßnahmen und das Verfahren bei den Anwaltskammern tragen nicht unmittelbar zur Unabhängigkeit und Selbstständigkeit der Kammern oder der Anwaltschaft im Allgemeinen bei, aber sie scheinen ein eigenes Berufsethos in der Anwaltschaft zu stärken.

(Die Redaktion)

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Veröffentlicht

2020-06-17

Zitationsvorschlag

M. Kamiya, Disciplinary Procedures: What It Tells Us about Practicing Attorneys in Japan, ZJapanR / J.Japan.L. 49 (2020), 77–108.

Ausgabe

Rubrik

Symposium