Can a Retweet Infringe Copyright?

Nawata v Twitter

Autor*innen

  • Timothy Magarry

Abstract

Das digitale Urheberrecht bereitet Gerichten auf der ganzen Welt Probleme. In Japan hat sich das Obergericht für Geistiges Eigentum im Fall Nawata v Twitter verschiedenen Problemen gestellt. Das Gericht entschied, dass drei Twitter-Nutzer für das Weiterverbreiten eines Tweets (sog. „retweet“) wegen Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts haftbar gemacht werden können, wenn der ursprüngliche Tweet selbst einen urheberrechtsverletzenden Inhalt hatte.

Wie die Argumentation des Obergerichts für Geistiges Eigentum verdeutlicht, haben Gerichte Probleme, das bestehende Urheberrecht anzuwenden, wenn es um rasante Entwicklungen der Ausdrucksformen und kreativen Entfaltung im digitalen Bereich geht. Mit einer Zusammenfassung und einer Übersetzung der Entscheidung untersucht dieser Artikel drei der fortwährenden Probleme.

Erstens geht es um die Behandlung von sogenannten Inline-Links und ob diese Verlinkung im Internet im Hinblick auf eine mögliche Haftbarkeit für Urheberrechtsverletzungen anders zu behandeln ist als andere Arten der Verlinkung. Da sich Inline-Links sowohl in ihrer programmierten Funktion als auch in der Weise, wie sie sich dem betrachtenden Nutzer präsentieren, unterscheiden, müssen Gerichte sich die Frage stellen, ob Funktion oder äußeres Erscheinungsbild für die Beurteilung wichtiger ist, und warum. Das zweite Problem ist, ob Richter wirklich die aufkommenden Techniken verstehen, über die sie zu Gericht sitzen. Trotz der Errichtung eines spezialisierten Gerichts für geistiges Eigentum und einer zwanzigjährigen Investition in das juristische Verständnis des geistigen Eigentums, lassen sich viele Widersprüche noch immer auf ein unvollständiges Verständnis der zugrundeliegenden Technologie zurückführen. Die dritte Schwierigkeit ist das Finden eines angemessenen Interessenausgleichs zwischen dem Urheberrechtsinhaber und dem Nutzer von digitalen Plattformen. Grundsätzlich muss das Urheberrecht Anreize zu schöpferischer Tätigkeit mit dem Interesse der Öffentlichkeit an einem Zugang zu Werken angemessen austarieren. Gegenwärtig scheint der Schutz des Urhebers im digitalen Bereich jedoch schwerer zu wiegen.

Im Fall Nawata v Twitter kristallisiert sich ein gemeinsames Problem bei der digitalen Verbreitung von Werken heraus. Angesichts der Allgegenwärtigkeit von Social-Media-Plattformen und der hohen Geschwindigkeit der Verbreitung von Werken online, fordert dieser Aufsatz eine konsistente und schlüssige Rechtsprechung auf Grundlage einer Lösung der drei oben angesprochenen Probleme.

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Veröffentlicht

2020-06-17

Zitationsvorschlag

T. Magarry, Can a Retweet Infringe Copyright? Nawata v Twitter , ZJapanR / J.Japan.L. 49 (2020), 257–292.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen