Antworten des japanischen Arbeitsrechts auf die Corona-Krise

Autor*innen

  • Yumiko Kuwamura

Abstract

Die Corona-Pandemie hat auch in Japan massive Auswirkungen auf das Wirtschafts- und Arbeitsleben gehabt, auf die das japanische Arbeitsrecht zu reagieren hatte. So war zum einen der Arbeitsplatz der Arbeitnehmer, dessen Festlegung grundsätzlich dem Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt, von Aufforderungen der Präfektur-Gouverneure an die Bevölkerung betroffen, bestimmte Einrichtungen zu schließen und nach Möglichkeit zu Hause zu bleiben. Während abseits konkreter arbeitsvertraglicher Regelungen kein allgemeiner Anspruch des Arbeitnehmers auf die Verrichtung seiner Arbeitstätigkeit im Homeoffice besteht, konnte und wurde eine solche nicht zuletzt aufgrund jener Aufforderungen und Empfehlungen der Präfektur-Gouverneure von Arbeitgebern mitunter angeordnet. Problematisch war und ist hierbei die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeits- und Überstundenhöchstzeit, die sich bei einer Arbeit im Homeoffice schwerer erfassen lässt. Dementsprechend wurde von einer Arbeit im Homeoffice in der Praxis auch nur in deutlich geringerem Umfang Gebrauch gemacht als erhofft, wobei die Regierung bereits vor der Corona-Krise Anreize hierzu durch Unterstützungsgelder setzte, deren Gewährungsvoraussetzungen im Wege der Pandemie noch einmal gelockert wurden.

Des Weiteren hatte die Pandemie mitunter starke Auswirkungen auf Löhne: Insbesondere die empfohlenen Geschäftsschließungen zogen Arbeitsausfälle und Arbeitszeitverringerungen nach sich, von den atypische Beschäftigte, insbesondere Teilzeitarbeitnehmer, besonders stark betroffen waren. Da der Arbeitsgeber nach allgemeinen Zivilrecht Betriebsausfälle, etwa aufgrund einer gesunkenen Nachfrage, grundsätzlich nicht zu vertreten hat und auch von seiner Lohnzahlungspflicht frei wird, war in Japan vor allem die Zahlung eines Arbeitsausfallgeldes nach dem Arbeitsstandardgesetz von Belang.

Insgesamt hat die Corona-Krise in Japan nicht zu einem starken Anstieg der Arbeitslosigkeit, sondern vor allem zu einer Reduzierung der Arbeitszeit und entsprechenden Lohnverringerungen geführt, denen insbesondere mit den Instrumenten des Arbeitsausfall- und Unterstützungsgeldes entgegengewirkt wird. Da die finanziellen Unterstützungen jedoch zeitlich begrenzt sind, bleibt es abzuwarten, ob ein Anstieg der Arbeitslosigkeit noch folgt; schon jetzt versucht die japanische Regierung vorausschauend drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden und Arbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Bleiben wird auch die aufgekommene Diskussion um die Arbeit im Homeoffice.

(Die Redaktion)

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Veröffentlicht

2021-06-24

Zitationsvorschlag

Y. Kuwamura, Antworten des japanischen Arbeitsrechts auf die Corona-Krise, ZJapanR / J.Japan.L. 51 (2021), 33–52.

Ausgabe

Rubrik

Symposium