Einfluss von Corona auf Zivilverfahren in Japan

Autor*innen

  • Shūsuke Kakiuchi

Abstract

Die Corona-Pandemie hat die japanische Gerichtspraxis und mit ihr auch die Zivilverfahren beeinflusst. Zum einen hatte die Pandemie Notstandsverhängungen zur Folge, auf die die Gerichte zu reagieren hatten. Zum anderen wurden der bereits vor der Pandemie bestehenden Bestrebung, den Zivilprozess zu digitalisieren, neuer Schub gegeben.

Auf die zwischenzeitliche Verhängung des Notstands in Tōkyō und anderen Präfekturen reagierten die Gerichte zunächst mit der Aufhebung von Gerichtsterminen, wobei Verfahren in besonders dringlichen Angelegenheiten, wie etwa Fälle häuslicher Gewalt, fortgesetzt wurden. Rechtsgrundlage für jene Aufhebungen war das tradierte Prinzip des Amtsbetriebes mit der damit einhergehenden Prozessleitungsbefugnis. Organisatorisch wurde die Prozessleitung durch Spruchkörper übergreifende gerichtsinterne Aktionspläne flankiert, die sich ihrerseits wiederum an einem bereits 2016 vom OGH erstellten und sodann im Wege der Pandemie aktualisierten sog. Business Continuity Plan orientierten.

Bestrebungen, die Gerichtsverfahren zu digitalisieren, wurden in Japan bereits vor der Pandemie Ende 2017 mit der Einsetzung einer entsprechenden Diskussionsgruppe angestoßen, die 2018 einen drei-stufigen Reformplan vorlegte. Die erste Phase jenes Reformplans läuft seit März 2020 und widmet sich der Umsetzung von Maßnahmen, die bereits jetzt schon im Rahmen des geltenden Rechts durch die Bereitstellung von IT-Geräten durchführbar sind. Namentlich hiervon betroffen sind das Verhandlungsvorbereitungsverfahren und das schriftliche Vorbereitungsverfahren, deren Regeln grundsätzlich hinreichend flexibel sind, um auch von Webkonferenzen Gebrauch zu machen. Neben den Gerichten haben mittlerweile auch einige private ADR-Zentren sowie die Rechtsanwaltskammer Sendai online dispute resolution-Verfahren eingeführt. Auch in diesem Bereich reichen Bemühungen in die Zeit vor der Pandemie zurück, die zu einem im März 2020 von einer entsprechenden Diskussionsgruppe vorgelegten Bericht führten, der zu zeitnahen Änderungen des ADR-Gesetzes führen könnte. Insgesamt hat die Corona-Pandemie somit bisher noch nicht zu Gesetzänderungen geführt, sondern vor allem bereits bestehenden Bestrebungen neuen Schwung verliehen.

(Die Redaktion)

 

Downloads

Veröffentlicht

2021-06-24

Zitationsvorschlag

S. . Kakiuchi, Einfluss von Corona auf Zivilverfahren in Japan, ZJapanR / J.Japan.L. 51 (2021), 53–67.

Ausgabe

Rubrik

Symposium