Die gegenwärtige Situation der Schadensersatzhaftung bei Atomunfällen in Japan

Autor*innen

  • Mina Wakabayashi

Abstract

Der Beitrag befasst sich mit der Rechtslage zur Haftung für Nuklearschäden in Japan. Besonderes Gewicht wird auf die Bewältigung der Folgen des schweren AKW-Unfalls in Fukushima im Jahre 2011 gelegt, zu dem bereits zahlreiche instanzgerichtliche Entscheidungen ergangen sind. Das AtomschadensersatzG sieht eine verschuldensunabhängige, summenmäßig unbegrenzte Haftung des Betreibers einer Nuklearanlage für Nuklearschäden vor. Streitpunkte bestehen im Bereich der Bestimmung ersatzfähiger Schäden, insbesondere bezüglich der schadensrechtlichen Beurteilung wirtschaftlicher Schäden wie Reputationsschäden und bezüglich derjenigen Schäden, die infolge der zahlreichen Evakuierungen entstanden sind. Die in dem Beitrag analysierten Urteile verdeutlichen die Wichtigkeit der Diskussion zur Schadenslehre für die Lösung dieser Fragen.

Die Situation sieht neun Jahre nach dem Atomunfall in Fukushima wie folgt aus: 2020 lebten noch immer 48.000 Menschen unter Evakuierungsbedingungen. Da der Betreiber des AKW in Fukushima, das Unternehmen TEPCO, viele der in einem spezifischen ADR-Verfahren getroffenen (nicht rechtsverbindlichen) Entscheidungen nicht anerkennt, bleibt den Geschädigten folglich nur der Gang vor die Gerichte. Landesweit wurden bis 2020 von mehr als 12.000 Klägern über 30 Sammelklagen eingereicht, zu denen bereits mehr als zehn Entscheidungen ergingen. Einige dieser Sammelklagen fordern zusätzlich zur Haftung des Betreibers eine Staatshaftung, die bereits von sieben Distriktgerichten anerkannt wurde.

Im Rahmen der Sammelklagen werden materielle und immaterielle Schäden aufgrund einer Verletzung des „Rechts auf ein friedliches Leben als umfassendes Lebensinteresse“ geltend gemacht. Insbesondere die durch den Verlust oder die tiefgreifende Veränderung der Lebensgrundlage der Kläger verursachten Schäden, die sogenannten „Schäden durch Heimatverlust“, stellen eine neue juristische Herausforderung dar.

Downloads

Veröffentlicht

2021-06-24

Zitationsvorschlag

M. Wakabayashi, Die gegenwärtige Situation der Schadensersatzhaftung bei Atomunfällen in Japan, ZJapanR / J.Japan.L. 51 (2021), 137–169.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen