Case Law and Reform of the Civil Code Regarding Security Interests in Movable Property

Establishing Priority between Retention of Title and Mortgages

Autor*innen

  • Yasushi Toriyama

Abstract

Die Praxis hat in Japan zwei Methoden entwickelt, um besitzlose Sicherungsrechte an beweglichen Sachen zu schaffen. Das eine ist die Sicherungsübereignung (譲渡担保 jōto tanpo) und das andere ein Zurückbehaltungsrecht (所有権留 保 shoyū-ken ryūho). Für beide fehlt eine gesetzliche Grundlage. Aus diesem Grund sind die diesbezüglichen Rechte und Pflichten der Gläubiger und der Schuldner von der Rechtsprechung ausgeformt worden. Eine zentrale Frage ist, welches der beiden Sicherungsmittel Vorrang hat, wenn beide bezüglich ein und derselben Sache vereinbart wurden. Der Verfasser diskutiert diese Frage zunächst anhand der Leitentscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 7. Dezember 2018. In der Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof anerkannt, dass das Zurückbehaltungsrecht Vorrang gegenüber einer Sicherungsübereignung besitzt. Der Autor weist jedoch einschränkend darauf hin, dass diese Entscheidung auf einer besonderen Gestaltung des zugrundeliegenden Sachverhalts beruht. Die zweite Hälfte des Beitrages gibt einen Überblick über die aktuelle Diskussion im Legislativausschuss des japanischen Justizministeriums über die Gestaltung von Sicherungsrechten an beweglichen Sachen. Bezüglich der Einführung der Sicherungsübereignung und des Zurückbehaltungsrechts in das Zivilgesetz werden derzeit zwei unterschiedliche Konzepte diskutiert. Das eine Konzept sieht vor, dass ein Vertrag über die Schaffung einer Sicherungsübereignung eine Übertragung des Eigentums auf den Gläubiger bewirkt, während ein Kaufvertrag unter Vereinbarung eines Zurückbehaltungsrechts demgegenüber das Eigentum beim Verkäufer belässt: Für beide Konstellationen werden jeweils entsprechende Beschränkungen hinsichtlich der Ausübung der dadurch geschaffenen Rechtspositionen des Gläubigers oder Verkäufers bzw. Schuldners oder des Schuldners oder Käufers vorgesehen. Dieser Vorschlag würde im Wesentlichen die geltende ungeschriebene Rechtslag mit gewissen Modifikationen kodifizieren. Das andere Konzept stellt die Vorteile in den Vordergrund, die mit der Sicherungsübereignung und dem Zurückbehaltungsrecht verbunden sind, und will auf dieser Grundlage ein neues registrierungsbasiertes Kreditsicherungsinstrument schaffen. Dieser Vorschlag würde eine grundlegende Änderung des Zivilgesetzes voraussetzen.

(Die Redaktion)

Veröffentlicht

2022-12-08

Zitationsvorschlag

Y. Toriyama, Case Law and Reform of the Civil Code Regarding Security Interests in Movable Property: Establishing Priority between Retention of Title and Mortgages, ZJapanR / J.Japan.L. 54 (2022), 223–232.

Ausgabe

Rubrik

Rechtsprechung