Japan’s Corporate Auditor System

Autor*innen

  • Takeshi Yoshii

Abstract

Der Autor ist einer von sechs gesellschaftsinternen Prüfern bei dem Großunternehmen „Nippon Steel Corporation“ (Shin Nihon Seitetsu Kabushiki Kaisha). In seinem Artikel berichtet er zum einen allgemein über die Tätigkeit interner Prüfer in japanischen Großunternehmen, zum anderen beschreibt er die Arbeit und die Strukturen in seinem eigenen Unternehmen.

Die jüngsten Reformen des Handelsgesetzes in den Jahren 2001 und 2002 haben bedeutende Veränderungen für die Leitungs- und Kontrollorgane in japanischen Unternehmen mit sich gebracht. Durch die Reform im Jahre 2001 wurde beispielsweise das Prüfsystem in großen Unternehmen reformiert, und den internen Prüfern wurden sowohl weiterreichende Befugnisse verliehen als auch eine größere Verantwortung auferlegt. Durch die Reform im Jahre 2002 wurde insbesondere ein neuer Typus einer Aktiengesellschaft gesetzlich zugelassen, bei dem der Verwaltungsrat bestimmte Ausschüsse bilden und zudem „Geschäftsführer“ bestellen muß. Große Aktiengesellschaften haben seither die Wahl zwischen dem herkömmlichen Modell der japanischen Aktiengesellschaft, bei dem allerdings auch einige Gesetzesänderungen zu beachten sind, und dem neuen Typus der Aktiengesellschaft. Hierdurch haben sich einige wichtige Änderungen auch für die Prüfungs- und Kontrolltätigkeit in japanischen Unternehmen ergeben. Allerdings haben sich deren Grundsätze nicht verändert. Die Statuten der „Vereinigung der Gesellschaftsinternen Prüfer Japans“ wurden kürzlich geändert, um künftig auch Prüfer aus den Prüfungsausschüssen von Unternehmen aufzunehmen, die nach dem neuen Typus der Aktiengesellschaft organisiert sind.

Die Tätigkeit von gesellschaftsinternen Prüfern hat sich in den vergangenen Jahren erheblich verändert. Während vielfach noch das Bild einer Kontrolle der Unternehmensaktivitäten ex post vorherrscht, hat sich tatsächlich der Fokus der Tätigkeit hin auf eine vorbeugende, aktive Kontrolltätigkeit verschoben. Dies liegt auch an einer gewandelten Einstellung und einem gewachsenen Verantwortungsbewußtsein der Prüfer, die nun nicht mehr nur die Bilanzen und Geschäftsberichte überprüfen, sondern ganz selbstverständlich auch die Geschäftstätigkeit der Verwaltungsratsmitglieder überwachen. In den vergangenen Jahren hat es sowohl in den USA als auch in Japan eine Reihe von Unternehmensskandale gegeben. Es ist insbesondere Aufgabe der Prüfer, zu verhindern, daß es zu solchen Skandalen kommt. Die Art der größten Skandale in den beiden Ländern unterscheidet sich jedoch deutlich und läßt auf eine unterschiedliche Unternehmenskultur schließen. Während es in den USA vor allem um Fälle von „Bilanzverschönerung“ ging, handelte es sich bei den japanischen Skandalen meist um Fälle von Submissionsabsprachen.

Die Grundlagen des japanischen Prüfungs- und Kontrollsystem in Aktiengesellschaften wurden mit der Verabschiedung des Handelsgesetzes im Jahre 1899 gelegt. Es wurde zwar von deutschem Recht beeinflußt, beruht aber nur zum Teil auf dem damaligen deutschen Modell. Bis heute charakteristisch ist die Tatsache, daß der Verwaltungsrat und die gesellschaftsinternen Prüfer praktisch nebeneinander stehen (Schau bild 1). Mindestens die Hälfte der Prüfer müssen von außerhalb des Unternehmens stammen, in Großunternehmen muß wenigstens ein interner Prüfer voll angestellt sein. Die Kompetenzen und die Verantwortung von Prüfern sind über die Zeit hinweg ständig erweitert worden. Zwar behaupten einige Stimmen, daß die internen Prüfer in Japan unter einem zu starken Einfluß der Geschäftsführung stünden, weil sie ihr Gehalt von dem Unternehmen beziehen, tatsächlich ist dies aber nicht der Fall. Die Verantwortung gegenüber dem Unternehmen insgesamt scheint sehr stark ausgeprägt.

Viele interne Prüfer in Japan kommen aus dem Unternehmen selbst und sind daher mit den Geschäftsabläufen in der Firma sehr vertraut. Dies macht es für sie leichter, die nötigen Informationen über Vorgänge im Unternehmen zu besorgen, was wichtig ist, um unbillige und rechtswidrige Praktiken von Verwaltungsratsmitgliedern und anderen leitenden Angestellten zu erkennen und zu verhindern; dies gilt insbesondere für die Bilanzfälschung. Zudem besitzen interne Prüfer meist die Möglichkeiten, auf die Verantwortlichen im Unternehmen angemessen einzuwirken, um etwa die Beteiligung an Submissionsabsprachen zu verhindern. Die Kombination von internen Prüfern, die aus dem Unternehmen stammen, und solchen, die von außerhalb des Unternehmens kommen, kann sehr effektiv sein, um mißbräuchliche und rechtswidrige Geschäftspraktiken der Geschäftsleitung zu verhindern.

Nippon Steel versucht, solche Geschäftspraktiken durch entsprechende Strukturen von vorne herein zu unterbinden. Das Unternehmen ist als Aktiengesellschaft des herkömmlichen Typs organisiert (Schaubild 2). Der Verwaltungsrat besteht aus einer vergleichsweise großen Anzahl von 36 Mitgliedern. Im Verwaltungsrat besteht ferner ein Gremium aus zwölf Personen, dem die geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglieder angehören und in dem besonders wichtige Entscheidungen getroffen werden. Zu den sechs internen Prüfern des Unternehmens zählen drei hoch qualifizierte Prüfer, die nicht aus dem Unternehmens stammen, unter anderem ein geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied des größten japanischen Versicherungsunternehmens. Die Prüfer werden in ihrer Tätigkeit von vier Angestellten unterstützt. Für die Prüfer ist es schwierig, an allen der zahlreichen und wichtigen Sitzungen und Besprechungen im Unternehmen teilzunehmen. Dennoch nehmen die internen Prüfer bei Nippon Steel nicht nur an den großen Sitzungen, sondern auch an vielen kleineren Besprechungen in den Abteilungen teil, um über die Geschäftsabläufe auf dem laufenden zu bleiben. Um rechtswidrige und schädigende Geschäftspraktiken zu verhindern, wurden darüber hinaus verschiedene weitere Maßnahmen getroffen, die unter anderem eine Pflicht zu regelmäßigen Rechenschaftsberichten der Abteilungsleiter umfaßt. Die Arbeitsbelastung der internen Prüfer bei Nippon Steel ist enorm hoch.

Die Redaktion

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Veröffentlicht

2004-04-01

Zitationsvorschlag

T. Yoshii, Japan’s Corporate Auditor System, ZJapanR / J.Japan.L. 17 (2004), 39–47.

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Symposium