Jurisdiction in Intellectual Property Disputes in the Proposal to Reform the International Civil Procedure Law in Japan: An Assessment from Europe

Autor*innen

  • Aurelio Lopez-Tarruella

Abstract

Ziel dieses Aufsatzes ist es, die Gerichtsbarkeitsregelungen in Streitfällen über geistiges Eigentum in dem Gesetzesentwurf zur Reform des Internationalen Zivilprozessrechts zu analysieren, der dem japanischen Parlament im März 2010 unterbreitet wurde. Zu diesem Zweck werden dessen Lösungen mit den im europäischen Entwurf (Verordnung 44/2001) vorgesehenen Regelungen sowie vier kürzlich veröffentlichten akademischen Vorschlägen verglichen. Der Aufsatz ist in fünf Abschnitte unterteilt. Nach einer Einführung zeigt Abschnitt II die grundsätzlichen konzeptionellen Unterschiede zwischen der Gerichtsbarkeit in Europa und Japan sowie die Folgen auf, die sich daraus für internationale Streitigkeiten über geistiges Eigentum ergeben. Abschnitt III vergleicht die unterschiedlichen Regelungen des Gerichtsstands für Klagen über die Registrierung und die Gültigkeit von Rechten an geistigem Eigentum. Besonderes Augenmerk wird auf die Tatsache gerichtet, dass die japanische Rechtsprechung, im Gegensatz zur in Europa präferierten Lösung, nicht davon ausgeht, dass eine ausschließliche Zuständigkeit besteht, wenn die Gültigkeit von Schutzrechten zum Zwecke der Verteidigung im Verfahren bestritten wird. Abschnitt IV konzentriert sich auf einige ausgewählte Fragen zur Zuständigkeit bei Klagen wegen Verletzung geistigen Eigentums: die Annahme eines forum rei sitae, die Gerichtsbarkeit über Klagen auf Feststellung der Nichtverletzung und die Gerichtsbarkeit für Klagen wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte in mehreren Staaten. Abschnitt V untersucht Probleme im Zusammenhang mit Klagen wegen Verletzung gegen mehrere Klagegegner.

Nach Auswertung all dieser Fragen ist festzustellen, dass der japanische Entwurf keine Verbesserung gegenüber der bisherigen Praxis bezüglich der Zuständigkeit in Streitigkeiten über geistiges Eigentum darstellt. Obwohl sich viele der Unsicherheiten, die dem Entwurf anhaften, durch eine Anwendung der bestehenden Rechtsprechung klären lassen dürften, gilt dies aber keineswegs für alle. Aus diesem Grund wird argumentiert, dass der japanische Gesetzgeber weiterreichende Lösungen ergreifen sollte. Es bleibt zu hoffen, dass japanische Gerichte den Lösungen des EuGH und den akademischen Vorschlägen folgen werden, um die künftig verbleibenden Unsicherheiten zu bewältigen.  

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Veröffentlicht

2010-10-01

Zitationsvorschlag

A. Lopez-Tarruella, Jurisdiction in Intellectual Property Disputes in the Proposal to Reform the International Civil Procedure Law in Japan: An Assessment from Europe, ZJapanR / J.Japan.L. 30 (2010), 5–31.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen