Der Wandel der Familie – neue Überlegungen zum Modell der Familie

Autor*innen

  • Atsuko Kimura
  • Gabriele Koziol

Abstract

Das japanische Zivilgesetz definiert den Begriff „Familie“ nicht, es verwendet ihn nicht einmal. Die familienrechtlichen Regelungen setzten jedoch einen Familienbegriff voraus, wonach eine Familie aus einem Ehepaar und dessen (minderjährigen) Kindern gebildet wird. Diese traditionelle Familiensicht kommt immer stärker in die Kritik. Die Diskussion im japanischen Familienrecht dreht sich vor allem um drei Problemkreise, nämlich eine mögliche Reform des Familienrechts im Zivilgesetz – insbesondere hinsichtlich der Einführung der Möglichkeit, dass Ehepartner unterschiedliche Familiennamen führen, und der Abschaffung der Diskriminierung nichtehelicher Kinder –, die Frage der geschlechtsspezifischen Rollenverteilung in der Familie und um die rechtliche Anerkennung nicht verheirateter Paare, einschließlich gleichgeschlechtlicher Paare.

Nach einem Überblick über den Stand der Diskussion in Japan mit Bezügen zu den geschichtlichen Hintergründen stellt der Beitrag verschiedene Lösungsansätze vor, wie sie von Privat- und Verfassungsrechtswissenschaftlern in Japan zu zentralen Fragen vertreten werden, etwa wie der Begriff „Familie“ zu definieren ist, welche Rolle dem Familienrecht zukommt und welche Bedeutung die Ehe hat.

Die erste der vorgestellten Meinungen hält an einem traditionellen Verständnis der Familie fest, deren Grundlage die Ehe ist, spricht sich jedoch für die Abschaffung autoritärer Element im Familienrecht aus, die keinen Schutz schwächerer Mitglieder der Familie bezwecken. So sei etwa die Diskriminierung nichtehelicher Kinder zu beseitigen. Nicht verheiratete Paare sollen hingegen nicht den gleichen Schutz wie Ehepaare genießen, da dies die Selbstbestimmung des Einzelnen verletzen würde. Die zweite vorgestellte Ansicht geht von einem individualistischen Familienbegriff aus und stellt besonders auf das Recht auf Selbstbestimmung ab. Das Recht sollte eine neutrale Haltung gegenüber der Lebensgestaltung des Einzelnen einnehmen und nur dort eingreifen, wo es zum Schutz Schwacher erforderlich ist.

Die beiden folgenden Ansichten wollen beide familienrechtliche Beziehungen als Verträge begreifen. Die eine These geht jedoch von einer Einschränkung der vertraglichen Gestaltung aufgrund der Gerechtigkeitstheorie aus. Die rechtliche Beziehung zwischen Eltern und Kindern sollte daher beispielsweise von einer vertraglichen Regelung ausgenommen sein. Die andere Ansicht legt demgegenüber mehr Augenmerk auf die Vertragsfreiheit und überlässt die Gestaltung familiärer Beziehungen sehr weitgehen der Vereinbarung zwischen den Parteien.

Alle genannten Lösungsansätze haben weitreichende Auswirkungen auf die Bedeutung von Ehe und Familie. Das gegenwärtig bestehende Familienregisterregime erschwert dabei zusätzlich Reformen.

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Veröffentlicht

2012-10-01

Zitationsvorschlag

A. Kimura, G. Koziol, Der Wandel der Familie – neue Überlegungen zum Modell der Familie, ZJapanR / J.Japan.L. 34 (2012), 115–137.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen