Overhauling the Judicial System: Japan’s Response to the Globalizing World

Autor*innen

  • Kahei Rokumoto

Abstract

Seit einigen Jahren sind in Japan umfangreiche Reformen der Justiz und der Juristenausbildung im Gange. Der Autor erläutert, welche Reformen bereits durchgeführt wurden, welche noch bevorstehen, und welche möglichen Änderungen derzeit darüber hinausgehend diskutiert werden. Zudem erklärt er die Gründe und Motive für die Reformen und beschreibt die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, unter denen die Reformen zustande kamen.

Das ursprüngliche japanische Rechts- und Justizsystem sowie das System der Juristenausbildung wurden in der Meiji-Zeit nach dem Modell der kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen, vor allem nach dem Vorbild in Deutschland gestaltet. Aufgrund der politischen Ziele der damaligen japanischen Regierung wurde bei der Juristenausbildung die Hauptaufmerksamkeit auf die Ausbildung von Verwaltungsbeamten sowie von Richtern und Staatsanwälten gelegt, die ebenfalls im weiteren Sinne als Verwaltungsbeamte angesehen wurden. Dagegen hatte die Ausbildung von hochqualifizierten Rechtsanwälten zur Verteidigung und Verfolgung privater Rechte nur geringe Bedeutung. Diese Ausrichtung blieb auch durch die demokratischen Reformen unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg weitgehend unangetastet. Die bisherige Juristenausbildung in Japan sieht eine zentrale Justizprüfung (shihô shiken) vor, die alle angehenden Juristen bestehen müssen, um im folgenden in das Referendariat aufgenommen zu werden, das vor allem an einem speziell hierfür eingerichteten Ausbildungsinstitut in Tokyo (shihô kenshû-jo) stattfindet. Die meisten der Prüflinge haben vorher ein Studium an einer juristischen Fakultät abgeschlossen, was allerdings keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist. Das Referendariat dauert heute eineinhalb Jahre. Mit dessen Abschluß erwerben die Referendare die (Voll)Juristenqualifikation (hôsô shikaku), die sie zum Beruf des Richters, Staatsanwalts und Rechtsanwalts befähigt. Die Erfolgsrate bei der bisherigen zentralen Justizprüfung war außerordentlich gering und lag im Jahre 1999 bei etwa 3 %. Trotz dieses rigiden Auswahlverfahrens gab es in den letzten Jahren immer häufiger Beschwerden der Ausbilder am Referendarausbildungsinstitut über die mangelnden Fähigkeiten der Referendare, was vor allem auf den Einfluß der Ausbildung durch private Repetitorien zurückgeführt wurde.

Nach Maßgabe der Vorschläge des eigens eingerichteten Ausschusses zur Reform des Justizsystems, der von 1999 bis 2001 tagte, wurden in Japan zahlreiche Reformen in der Justiz und in der Juristenausbildung beschlossen. Als zentrale Vorhaben wurden von dem Reformausschuß die Erhöhung der Zahl und der Qualität der Juristen, die Einführung einer neuartigen japanischen „Law School“, die Reform des Auswahlverfahrens für den Zugang zu den Juristenberufen im Staatsdienst sowie die Reform des Strafverfahrens unter Beteiligung von Laienrichtern genannt.

Die Reform der Justiz und der Juristenausbildung wird als eine dritte Phase der staatlichen Reformen angesehen, nachdem bereits in den 1990er Jahren eine Reihe von tiefgreifenden Reformen in der Verwaltung und im politischen System auf den Weg gebracht worden war. Die Reformen insgesamt haben unter anderem ihre Ursache in einem generellen Vertrauensverlust in das politische und ministerialbürokratische System nach Zusammenbruch der sogenannten „bubble economy“ Ende der 1980er Jahre. Als weitere Faktoren sind die Veränderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch die zunehmende Globalisierung der Wirtschaft sowie das sich nach und nach durchsetzende Konzept der Deregulierung anzusehen. Im Bereich der Justiz stellt unter anderem die deutliche Zunahme der Zivilgerichts- und Strafverfahren in den letzten Jahren einen bedeutenden Grund für die Durchführung von Reformen dar. Hinzu kommt, daß die japanische Gesellschaft auf dem Weg zu einer sehr viel heterogeneren Gesellschaft als in der Vergangenheit ist und daß man in Japan die große Rolle erkannt hat, die dem Recht unter solchen Umständen bei der Bewältigung von gesellschaftlichen Konflikten zukommt. In diesem Zusammenhang wird es auch als notwendig erachtet, die Zahl der Juristen zu erhöhen, sowohl in der Funktion als Richter und Staatsanwälte, als auch die Zahl der Rechtsanwälte. Besonders in der Provinz wird die sehr geringe Zahl der Rechtsanwälte als großes Problem angesehen (2/3 der derzeitigen Rechtsanwälte sind in den Ballungszentren Tokyo, Osaka und Nagoya konzentriert). Aufgrund der geringen Zahl der Rechtsanwälte hat sich ein stark nachfragelastiger Markt entwickelt, der dazu führt, daß weniger attraktive Mandate (Fälle mit geringen Streitwerten und der Strafverteidigung bei Kleinkriminalität) von den Rechtsanwälten nur widerwillig übernommen werden und die Rechtssuchenden so häufig Schwierigkeiten haben, qualifizierte Anwälte zur Wahrnehmung ihrer Rechte zu finden.

Auf lange Sicht (15 Jahre) ist die Verdreifachung der Zahl der Juristen geplant. Dazu soll schrittweise die Zahl der Prüflinge, die die Justizprüfung bestehen, auf 3000 pro Jahr erhöht werden. Die fachspezifische Ausbildung zur Vorbereitung auf dieses Examen wird künftig den 2004 eingeführten Graduiertenstudiengängen an eigens dafür eingerichteten Law Schools übertragen. Somit wird die universitäre Ausbildung besser als bisher mit der praktischen Juristenausbildung verknüpft. An der neuen Staatsprüfung dürfen künftig nur noch Absolventen einer Law School teilnehmen. Bis 2010 wird die alte Justizprüfung allerdings für eine Übergangszeit noch neben der neuen ausgerichtet. Ein bereits jetzt erkennbares Problem des neuen Ausbildungssystems liegt darin, daß von dem zuständigen Ministerium wesentlich mehr Law Schools mit wesentlich größeren Studentenkontingenten zugelassen wurden als zunächst vermutet. Dies wird die Erfolgsquote der Absolventen bei der Justizprüfung deutlich unter die Planzahlen drücken, was sowohl für die Studenten als auch für Law Schools, die zu wenig erfolgreiche Absolventen vorzuweisen haben, zu Schwierigkeiten führen wird.

Bei der Neueinstellung und Erhöhung der Zahl der Richter wird das neue Auswahlverfahren wesentlich transparenter sein, und zudem werden auch Qualifikationen und Erfahrungen der Bewerber jenseits der Prüfungsnoten berücksichtigt. Diese Reform folgt den Klagen über eine gewisse Weltfremdheit mancher Richter. Darüber hinaus wird auch die Abschaffung des Systems des Berufsrichters für die Zukunft generell diskutiert.

Das Strafverfahren wird künftig unter Beteiligung von Laienrichtern stattfinden, und der japanische Staat hat sein Budget für die Bereitstellung von Gerichts- und Prozeßkostenhilfe sowie von Verteidigern im Strafverfahren deutlich erhöht.

(Zusammenfassung durch d. Red.)

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Veröffentlicht

2005-10-01

Zitationsvorschlag

K. Rokumoto, Overhauling the Judicial System: Japan’s Response to the Globalizing World, ZJapanR / J.Japan.L. 20 (2005), 7–38.

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Symposium