Share Buyback Rules under Japanese Corporate Law and Shareholders’ Return

Autor*innen

  • Goya Kobayashi
  • Takayuki Irome

Abstract

Der Beitrag beschäftigt sich mit der Entwicklung der Regeln zum Rückkauf eigener Aktien im japanischen Gesellschaftsrecht. Zugleich wird beschrieben, inwiefern sich die Funktion eines Aktienrückkaufs schwerpunktmäßig verlagert hat: Waren die Vorschriften mit der Reform von 2001 ursprünglich zu dem Zweck dereguliert worden, den Gesell­schaf­ten durch die Möglichkeit eines Rückkaufs eigener Aktien vor allem ein Mittel zur Abwehr feindlicher Übernahmeversuche an die Hand zu geben, wird diese Maß­nahme seitens des Managements und der Aktionäre zunehmend als ein strategisches Mittel ein­gesetzt, um den Betrag der Ausschüttung je Aktie und damit die Attraktivität eines Investments in die Gesellschaft zu steigern.

Im ersten Teil beschreibt der Beitrag die regulatorische Kehrtwende, die sich vom ursprünglichen absoluten Verbot des Erwerbs eigener Aktien noch im damaligen Han­delsgesetz über zwischenzeitliche Lockerungen bis hin zur gegenwärtigen Regelung im Gesellschaftsgesetz vollzog, nach der nunmehr der Erwerb und das Halten eigener Ak­tien unter bestimmten Bedingungen grundsätzlich erlaubt ist. Besonderes Gewicht legt die Dar­stellung dabei auf die verschiedenen Interessen und die Einflussnahme seitens der Wirt­schaftsvertreter sowie die Intention des Reformgesetzgebers im Rahmen der weitreichen­den Deregulierungs- und Flexibilisierungsmaßnahmen der 2000er Jahre vor dem Hin­ter­grund der anhaltenden wirtschaftlichen Stagnation.

Im zweiten Teil des Beitrags gehen die Autoren näher auf die gegenwärtige Sicht­weise und Erwartungshaltung von Aktionären und Management gegenüber dem Instru­ment des Rückkaufs gesellschaftseigener Aktien ein. Anhand statistischer Daten aus einer Befragung wird veranschaulicht, dass der überwiegende Teil der Aktionäre einem Aktien­rückkauf durch die Gesellschaft positiv gegenüberstehe und hiermit die konkrete Er­wartung an die Gesellschaft verknüpfe, dass diese eine höhere Gewinnausschüttung je Aktie vornimmt. Auf Seiten des Managements lasse sich hingegen aufgrund ganz unter­schied­licher Gründe eine generell negative Einstellung gegenüber einem Rückkauf eige­ner Aktien durch die Gesellschaft ausmachen. Zugleich werde der Aktienrückkauf jedoch zu­nehmend als ein geeignetes Mittel wahrgenommen, die Attraktivität der Aktien zu er­höhen und eine flexible Finanzierungspolitik zu betreiben. Jüngste Entwicklungen zeigen, dass einige Gesellschaften Aktienrückkäufe zum Bestandteil ihrer Unter­nehmens­politik machen und entsprechend öffentliche Ankündigungen an den Markt tätigen.

(Die Red.)

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Veröffentlicht

2012-10-01

Zitationsvorschlag

G. Kobayashi, T. Irome, Share Buyback Rules under Japanese Corporate Law and Shareholders’ Return, ZJapanR / J.Japan.L. 34 (2012), 181–197.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen