Die Bedeutung des Begriffes jôri für die japanische Rechtsquellenlehre

Autor*innen

  • Thoralf Bölicke

Downloads

Veröffentlicht

1996-04-01

Zitationsvorschlag

T. Bölicke, Die Bedeutung des Begriffes jôri für die japanische Rechtsquellenlehre, ZJapanR / J.Japan.L. 1 (1996), 7–20.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen