„Umgekehrte Wagenreihung“. Was führt dazu, dass das Erscheinungsbild der Eisenbahn nach den Bahnreformen in Japan und Deutschland so unterschiedlich ausfällt?

Autor*innen

  • Gregor Stevens

Abstract

Obwohl sowohl in Japan als auch in Deutschland das Eisenbahnwesen in den Nachkriegsjahren in Staatsbahnen mit Behördenstrukturen organisiert war, und obwohl in beiden Ländern etwa zur gleichen Zeit Bahnreformen durchgeführt wurden, unterscheidet sich der Eisenbahnverkehr aus Sicht des Reisenden heute in Japan und Deutschland erheblich.

Während Japan als das „Eisenbahnland“ schlechthin gilt und Besucher mit Pünktlichkeitsrekorden beeindruckt, ist der deutsche Fahrgast froh, wenn überhaupt Schienenverkehr stattfindet. Oft werden hier inzwischen zum großen Ärger von Tausenden Pendlern selbst zentral gelegene Strecken monatelang gesperrt. In einer japanischen Großstadt wie Tōkyō wäre es hingegen nicht vorstellbar, dass beispielsweise die Yamanote-Linie den Abschnitt Shinjuku-Shibuya wegen Bauarbeiten sechs Monate lang nicht befährt und ein Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet wird.  

Mit diesem Beitrag soll der Versuch unternommen werden, die Unterschiede der Orga­nisation des Eisenbahnwesens in beiden Ländern herauszuarbeiten und zu analysieren.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass weder die Ausgangssituationen der Staatsbahnen noch die Reformen in allen Punkten vergleichbar sind.

Die rechtliche Ausgestaltung der nicht vollendeten Reform in Deutschland verhindert derzeit, dass die Bahn ihre Vorteile gegenüber anderen Verkehrsträgern voll zur Geltung bringen kann. Diese Vorteile ermöglichen es den japanischen Bahnen in einem fairen Wettbewerb ohne Subventionen jedoch, Gewinne zu erwirtschaften und sich im Passagierverkehrswettbewerb gegenüber Auto, Bus, Flugzeug und Fähre zu behaupten.

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Veröffentlicht

2015-07-27

Zitationsvorschlag

G. Stevens, „Umgekehrte Wagenreihung“. Was führt dazu, dass das Erscheinungsbild der Eisenbahn nach den Bahnreformen in Japan und Deutschland so unterschiedlich ausfällt?, ZJapanR / J.Japan.L. 39 (2015), 219–231.

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Rubrik

Abhandlungen