Digitale Registerpublizität im Recht der Mobiliarsicherheiten

Diskussionen über die Registerpublizität der Abtretung in der Schuldrechtsreform

Autor*innen

  • Katsuyuki Wada

Abstract

Mobiliarsicherheiten gewinnen in Japan immer mehr an Bedeutung. Die Rechts­figuren „Sicherungsübereignung“ und „Sicherungsabtretung“ sind schon seit langem durch Rechtsprechung und Lehre anerkannt. In der Praxis finden sie häufig Gebrauch und dienen insbesondere der Erleichterung der Finanzierung für kleinere und mittlere Unternehmen. Im japanischen Recht gilt das Konsensualprinzip für die Übereignung und Abtretung von Sachen und Rechten, was bedeutet, dass der Rechtsübergang zwischen den Parteien mit deren Einigung in Form des Vertragsschlusses erfolgt. Allerdings entfaltet die Abtretung gegenüber Dritten allein durch den Vertragsabschluss noch keine Wirkung. Um Dritten – einschließlich des Schuldners – die Forderungsabtretung entgegensetzen zu können, müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Eine Voraussetzung, um dem Schuldner die Abtretung entgegensetzen zu können, ist die Anzeige der Abtretung durch den Zedenten an den Schuldner oder dessen Zustimmung zur Abtretung. Beides muss mittels einer Urkunde mit beweiskräftigem Datum vorgenommen werden. Nach dieser zivilrechtlichen Konstruktion fungiert der Schuldner dabei als „Auskunftsstelle“.

Als Alternative zu dieser zivilrechtlichen Regelung wurde 1998 ein spezielles Register als Publizitätsmittel für die Sicherungsabtretung auf sondergesetzlicher Grundlage geschaffen, das 2004 auf die Sicherungsübereignung erweitert wurde. Hiernach ist eine Eintragung ins Register Voraussetzung der Entgegensetzbarkeit der Übereignung oder Abtretung. Deren Zweck liegt in der Erleichterung der Unternehmensfinanzierung durch Sicherungsabtretungen und Sicherungsübereignungen. Das zivilrechtliche Publizitätssystem der Anzeige oder Zustimmung und das sondergesetzliche der Registrierung koexistieren, und ein Zedent von Geldforderungen kann wählen, welches der beiden Systeme er verwenden möchte. Die zivilrechtliche Alternative belastet den Schuldner, der als „Auskunftsstelle“ agieren muss; die registerrechtliche Lösung ist mit höheren Kosten verbunden. Im Zuge der Schuldrechtmodernisierung wurden verschiedene Verbesserungsvorschläge diskutiert, welche der Verfasser im Einzelnen vorstellt. Im Ergebnis wurde am jetzigen zweigleisigen Publizitätssystem aber nichts geändert.

(Die Redaktion)

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Veröffentlicht

2019-11-26

Zitationsvorschlag

K. Wada, Digitale Registerpublizität im Recht der Mobiliarsicherheiten: Diskussionen über die Registerpublizität der Abtretung in der Schuldrechtsreform, ZJapanR / J.Japan.L. 48 (2019), 79–91.

Ausgabe

Rubrik

Symposium